● Compliance · EU 2023/1542

EU-Batterieverordnung 2023/1542 — verständlich erklärt.

Ab dem 18. Februar 2027 braucht jede Elektrofahrzeug-, LMT- und Industriebatterie (über 2 kWh) auf dem EU-Markt einen digitalen Batteriepass, abrufbar über einen QR-Code auf der Batterie. Diese Seite fasst zusammen, wen es betrifft, was im Pass stehen muss und welche weiteren Pflichten die Verordnung mit sich bringt — auf Deutsch, ohne Verordnungs-Jargon.

Lesezeit ca. 12 min · Stand Juni 2026 · Keine Rechtsberatung
18.02.27
Stichtag Pass-Pflicht
EV, LMT, Industrie > 2 kWh
5
Batterie-Kategorien
3 davon pass-pflichtig
4
Zugriffs-Sichten
Public · Pro · Recycler · Behörde
10
Pflicht-Bereiche
Anhang XIII / DIN DKE SPEC 99100
Stichtag18.02.
2027

Stichtag für den digitalen Batteriepass

Ab diesem Tag dürfen EV-, LMT- und Industriebatterien (> 2 kWh) nur noch dann auf den EU-Markt gebracht werden, wenn sie einen digitalen Batteriepass tragen. Der Pass ist über einen eindeutigen QR-Code auf der Batterie abrufbar (eingraviert oder aufgedruckt) und enthält die in der Verordnung festgelegten Pflichtangaben — pro einzelner Batterie, nicht pro Modell. Die Datenhaltung muss über die gesamte Lebensdauer der Batterie sichergestellt sein.

03 · Wen betrifft es?

Fünf Kategorien — drei mit Pass-Pflicht

Die EU-Batterieverordnung unterscheidet fünf Batteriekategorien. Die Pass-Pflicht ab Februar 2027 gilt für drei davon. Andere Pflichten der Verordnung (Konformität, Kennzeichnung, Sammlung, Etikettierung) gelten unabhängig vom Pass für alle Kategorien.

KategorieBeispielePass ab 18.02.2027?
Elektrofahrzeug-Batterien (EV)Antriebsbatterien für Pkw, Nutzfahrzeuge, BusseJa, Pflicht
Industriebatterien (> 2 kWh)Stationäre Speicher (BESS), USV, Intralogistik (AGV/Stapler), kommerzielle SpeicherJa, Pflicht
Leichte Verkehrsmittel (LMT)E-Bike, E-Scooter, Pedelec, E-MopedJa, Pflicht
Industriebatterien (≤ 2 kWh)kleine PufferbatterienKein Pass im 1. Schritt
Gerätebatterien (portabel)Konsumelektronik, Werkzeug-AkkusKein Pass im 1. Schritt
SLI-Batterien12-V-Pkw-StarterbatterienKein Pass im 1. Schritt

Wer ist verantwortlich?

Verpflichtet ist der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in der EU in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt — typischerweise der Hersteller, Importeur oder Inverkehrbringer der Marke. Endkunden, Reseller ohne eigene Marke und reine Service-Dienstleister sind nicht direkt pass-pflichtig.

Unklar?
  • Unser Pflicht-Check klärt in zwei Minuten, in welche Kategorie Sie fallen und welche Pflichten Sie konkret betreffen.
04 · Pflichtinhalte

Was muss im Pass stehen?

Der Pflichtinhalt ist in Anhang XIII der Verordnung definiert und in der deutschen DIN DKE SPEC 99100 als Datenattribute formalisiert. Konkret umfasst der Pass folgende Bereiche:

Allgemeine Angaben
Hersteller, Marke, Modell, Herstellungsort und -datum, eindeutige Seriennummer/Identifier.
Materialzusammensetzung
Kathoden- und Anoden-Chemie, Elektrolyt, kritische Rohstoffe (Kobalt, Lithium, Nickel, Naturgraphit).
CO₂-Fußabdruck
Berechnete Zahl (kein Schätzwert) über Rohstoffgewinnung bis Herstellung, pro Standort und Charge, ohne Kompensation.
Sorgfaltspflichten
Drittgeprüfter Lieferketten-Nachweis für EV- und Industriebatterien, ab 18.08.2027.
Leistung & Haltbarkeit
Nennkapazität, Nennspannung, erwartete Lebensdauer in Zyklen, Performance-Klasse.
Recyclat-Anteile
Anteil wiederverwerteter Materialien (Kobalt, Blei, Lithium, Nickel).
Sicherheit & Gefahrenhinweise
Hazard-Klassifizierung und Sicherheitsmerkmale.
Reparatur & Demontage
Information für Werkstätten und Recycler.
Status-Information
Pro Einheit: in Markt / repariert / Second Life / End-of-Life.
Konformitäts- & Prüfdaten
CE-Konformität, Konformitätserklärung, Prüfberichte.

Was wir nicht für Sie berechnen: den CO₂-Fußabdruck

Diesen Wert ermitteln Sie über ein Life-Cycle-Assessment (LCA) — wir speichern ihn strukturiert und zeigen ihn regelkonform im Pass an. Auf Wunsch nennen wir Ihnen LCA-Partner.

05 · Einheit vs. Modell

Pro Einheit oder pro Modell? — der wichtigste Unterschied

Die häufigste Verwechslung in unseren Gesprächen: Der Batteriepass ist pro physischer Batterie erforderlich, nicht pro Produktfamilie. Konkret heißt das:

50k
Pässe für 50.000 Akkus

Wenn Sie 50.000 Batterien pro Jahr produzieren, brauchen Sie 50.000 individuelle Pässe — jeden mit eindeutigem Identifier und eigenem QR-Code.

2
Datenebenen pro Pass

Modelldaten (Chemie, Materialien, CO₂, Leistung — für alle Einheiten gleich) und Einheitendaten (Seriennummer, Produktionsdatum, Standort, Charge — pro Stück eindeutig).

1
QR-Code, viele Sichten

Der QR-Code auf der Batterie führt eindeutig zur jeweiligen Einheit und liefert je nach Zugriffsrolle die passende Sicht.

So löst Batteriepasswerk das
  • Sie pflegen das Modell-Template einmal. Dann importieren Sie Ihre Seriennummern per CSV/Excel oder API — Batteriepasswerk erzeugt automatisch tausende Einheiten-Pässe und QR-Codes daraus.
06 · Rollen-Zugriff

Wer darf was sehen?

Nicht jeder soll alle Daten sehen. Die Verordnung sieht vier Zugriffsebenen vor, die der QR-Code je nach Aufrufer auflöst:

Öffentlich

Endverbraucher, NGOs, Käufer

Grundangaben, CO₂-Fußabdruck, Recyclat-Anteile, Leistungsklasse, Sicherheits- und Recycling-Hinweise — die „Nutrition Label"-Ebene.

Berechtigtes Interesse

Forschung, akkreditierte Stellen

Vertiefte Material- und Lieferketten-Daten.

Wertschöpfungs­kette

Recycler, Wiederaufbereiter, Werkstätten

Demontage-Anleitungen, detaillierte Materialzusammensetzung, Reparatur-Information.

Behörde

Marktüberwachung & notifizierte Stellen

Vollzugriff auf alle Daten inklusive Konformitäts-Nachweise.

Technische Umsetzung: Realisiert über einen Resolver nach GS1 Digital Link — ein QR-Code, mehrere Sichten. Der Server entscheidet anhand der Anfrage, welche Datenebene ausgeliefert wird.

07 · Zeitstrahl

Zeitstrahl der Verordnung

Aug 2023Meilenstein

Inkrafttreten VO (EU) 2023/1542

Ablösung der Richtlinie 2006/66/EG.

Feb 2024Meilenstein

Allgemeine Bestimmungen

Beginn der Geltung der allgemeinen Bestimmungen.

Feb 2025Meilenstein

CO₂-Erklärung EV (Klasse 1)

Verpflichtende CO₂-Fußabdruck-Erklärung für EV-Batterien — Hersteller-Erklärung.

18.02.2027Hauptfrist

Digitaler Batteriepass Pflicht ⭐

Für EV-, LMT- und Industriebatterien (> 2 kWh). Eindeutiger QR-Code auf jeder Batterie.

18.08.2027Meilenstein

Sorgfaltspflichten (Anhang X)

Für Kobalt, Lithium, Nickel und Naturgraphit (verschoben von August 2025 per Omnibus-Paket).

Ab 2028Meilenstein

CO₂-Pflichten Industrie

Stufenweise Ausweitung der CO₂-Pflichten auf Industriebatterien (Erklärung, Leistungsklassen, Schwellenwerte).

2030/31Meilenstein

Erste Recyclat-Mindestanteile

Mindest-Recyclat-Anteile (Kobalt, Blei, Lithium, Nickel) werden erstmals greifbar.

Ab 2033Meilenstein

Erhöhte Recyclat-Schwellen

Verschärfte Stufen für Recyclat-Anteile.

Die EU veröffentlicht laufend delegierte Rechtsakte, die einzelne Pflichten präzisieren oder anpassen. Verbindlich sind ausschließlich der Verordnungstext und die offiziellen Rechtsakte.

08 · Standards

Worauf der Pass technisch aufbaut

Die Verordnung gibt das Was vor, technische Standards definieren das Wie. Drei Bausteine sind für die Umsetzung zentral:

DIN DKE SPEC 99100
Der deutsche Standard zu den Datenattributen des Batteriepasses, im Januar 2025 von DIN und DKE veröffentlicht (Battery-Pass-Konsortium, BMWK-gefördert). Definiert für jede Pflichtangabe Format, Einheit und Wertebereich. Kostenlos verfügbar.
Datenattribute
GS1 Digital Link
Standard für die Auflösung eines QR-Codes zu strukturierten Daten — derselbe Standard, den auch der breitere Digitale Produktpass nutzt. Trennt physischen Identifier und digitale Sicht sauber.
QR-Resolver
Asset Administration Shell (Catena-X)
IDTA, Battery-Pass-Konsortium und Catena-X haben AAS-Teilmodelle erarbeitet, die den Pass im automotive Datenraum interoperabel machen — mit ECLASS-/IEC-CDD-Semantik und standardisierter AAS-API. Relevant, wenn Sie an OEMs wie BMW oder VW liefern.
Automotive
Wie Batteriepasswerk diese Standards nutzt
  • Wir strukturieren Daten nach DIN DKE SPEC 99100.
  • QR-Codes nach GS1 Digital Link.
  • AAS-Export für Catena-X / Path.Era in Vorbereitung (verfügbar 2027).
09 · Anhang X

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Ab dem 18. August 2027 müssen Inverkehrbringer von EV- und Industriebatterien (> 2 kWh) Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette nachweisen — für vier kritische Rohstoffe: Kobalt, Lithium, Nickel und Naturgraphit. Der Nachweis erfolgt drittgeprüft durch eine notifizierte Stelle und muss zehn Jahre aufbewahrt werden.

PflichtWas konkret nachgewiesen wird
Risiko-IdentifikationBewertung von Risiken in der Lieferkette (Menschenrechte, Umwelt, Korruption).
RisikomanagementSystem zur Risikominderung und dokumentierte Maßnahmen.
DrittprüfungUnabhängige Audit-Prüfung der Lieferkettenpolitik.
BerichterstattungRegelmäßige Berichte gegenüber Marktüberwachungsbehörden.

Hinweis zur Verschiebung

Diese Pflichten waren ursprünglich für August 2025 vorgesehen und wurden per Omnibus-Vereinfachungspaket auf August 2027 verschoben. Eine erneute Verschiebung kann nicht ausgeschlossen werden — verbindlich bleiben der Verordnungstext und delegierte Rechtsakte.

Was Batteriepasswerk dazu macht: Der Anhang-X-Workflow ist Teil unseres Enterprise-Tarifs und wird passend zur Frist 2027 ausgerollt. Schon heute können Sie Lieferkettendaten und Drittprüfungs-Nachweise strukturiert hinterlegen und versionieren.

10 · CO₂

CO₂-Fußabdruck im Batteriepass

Für EV-Batterien gilt bereits seit Februar 2025 eine CO₂-Fußabdruck-Erklärung (Klasse 1: Hersteller-Erklärung). Stufenweise folgen Leistungsklassen und Schwellenwerte; für Industrie- und LMT-Batterien greifen die CO₂-Pflichten zeitversetzt.

Der Wert ist berechnet, nicht geschätzt — über ein Life-Cycle-Assessment (LCA), pro Produktionsstandort, pro Charge, cradle-to-gate (Rohstoffgewinnung bis Werkstor). Kompensation ist nicht erlaubt.

Klare Abgrenzung
  • Batteriepasswerk berechnet keinen CO₂-Fußabdruck. Sie liefern den Wert aus Ihrer LCA-Berechnung (intern oder über einen LCA-Partner) — wir nehmen die Zahl strukturiert auf, hängen Methodik und Quellnachweis an, prüfen die Plausibilität und zeigen die Angabe regelkonform im Pass. Auf Wunsch empfehlen wir LCA-Partner.
11 · Recyclat

Recyclat-Anteile

Die Verordnung schreibt Mindestanteile recycelter Materialien vor — erstmals ab Anfang der 2030er-Jahre, mit verschärften Stufen später. Betroffen sind insbesondere Kobalt, Blei, Lithium und Nickel.

Die tatsächlichen Recyclat-Anteile pro Batterie werden im Pass dokumentiert und sind Teil der öffentlichen „Nutrition Label"-Sicht — Verbraucher und Käufer können so vergleichen.

12 · Konformität

Wie Batteriepasswerk Sie konform macht

Wir haben jede Verordnungs-Anforderung auf eine konkrete Funktion abgebildet. Stand und Verfügbarkeit transparent:

AnforderungBatteriepasswerk-FunktionStatus
Eindeutiger Pass pro Einheit + QR-CodeMassen-Serialisierung mit CSV/API; GS1-Digital-Link-QR pro StückVerfügbar
Pflichtinhalte nach Anhang XIII / DIN DKE SPEC 99100Modell-Template mit allen Pflichtfeldern, ValidierungVerfügbar
Rollenbasierter Zugriff (Öffentlichkeit, Recycler, Behörde)Resolver mit ZugriffsrollenVerfügbar
Lebensdauer-Datenhaltung (15–25 Jahre)EU-Hosting (Deutschland), VersionierungVerfügbar
Lieferanten-Daten einsammelnSelf-Service-Links für Lieferanten, ohne AccountVerfügbar
Zertifikats-Übernahme (automatisierte Datenaufnahme)OCR-/KI-Extraktion hochgeladener ZertifikateIn Vorb. · 2027
Anhang-X-Sorgfaltspflicht-WorkflowDokumentation, Drittprüfungs-Nachweise, Audit-TrailIn Vorb. · 2027
Catena-X-/AAS-AnbindungAAS-Teilmodell-Export, Catena-X-APIIn Vorb. · 2027
ERP-/MES-Anbindung für automatische SerialisierungREST-APIIn Vorb. · 2027
CO₂-Fußabdruck regelkonform anzeigenStrukturierte Aufnahme + Anzeige des LCA-WertsVerfügbar
Audit-Modus für BehördenVollzugriff für notifizierte Stellen / MarktüberwachungVerfügbar

Funktionen mit Status „in Vorbereitung" werden passend zu den jeweiligen Fristen ausgerollt. Frühkunden binden wir aktiv in die Entwicklung ein und erhalten Sonderkonditionen.

13 · FAQ

Häufige Fragen zur Verordnung

Brauche ich für jede Batterie einen eigenen Pass?
Ja. Pro physischer Batterie ein Pass mit eindeutigem Identifier und QR-Code — nicht pro Modell. Batteriepasswerk erzeugt diese aus einem Modell-Template automatisch.
Was passiert, wenn ich die Frist nicht einhalte?
Sie dürfen Ihre Batterien dann nicht (mehr) in der EU in Verkehr bringen. Die genauen Sanktionen legen die Mitgliedstaaten fest; in Deutschland erfolgt die Marktüberwachung durch die zuständigen Bundes- und Länderbehörden. Verbindlich sind die nationalen Durchführungsvorschriften.
Gilt das nur für deutsche Hersteller?
Nein. Die Pflicht trifft jeden, der Batterien in der EU in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt — egal, wo produziert wird. Importeure aus Asien sind genauso pass-pflichtig wie EU-Hersteller.
Was, wenn meine Batterie nur 1,9 kWh hat?
Für Industriebatterien gilt die Pass-Pflicht erst ab >2 kWh. Andere Pflichten der Verordnung (Konformität, Kennzeichnung, Sammlung) gelten dennoch.
Berechnet Batteriepasswerk unseren CO₂-Fußabdruck?
Nein. Sie liefern den per LCA berechneten Wert — wir speichern, prüfen und zeigen ihn regelkonform an.
Ist das DIN-SPEC-99100-konform?
Ja. Datenstruktur nach DIN DKE SPEC 99100, QR-Code nach GS1 Digital Link, Daten gehostet in Deutschland.
Was, wenn die EU die Frist verschiebt?
Wir verfolgen Verordnung und delegierte Rechtsakte aktiv und passen unsere Roadmap an. Ihr Tarif und Ihre Daten bleiben unverändert.
15 · Quellen

Weiterführende Quellen

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