Selbstprüfung · EU 2023/1542

Sind Sie vom Batteriepass betroffen?

Fünf kurze Fragen. Eine ehrliche, konservative Einschätzung in unter zwei Minuten - ob die Pflicht zum digitalen Batteriepass ab Februar 2027 für Ihre Batterien gilt. Kostenlos, ohne Login.

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Wer ab dem 18. Februar 2027 einen Batteriepass braucht

Der Check oben fragt Ihren Fall ab. Wer die Regel lieber direkt nachliest oder zitieren möchte, findet sie hier in der Kurzfassung - Stand 10. September 2026, Grundlage ist Verordnung (EU) 2023/1542 samt der Guidance der Europäischen Kommission in der Fassung vom 15. August 2026 (Version 2.0).

BatterieartBatteriepass abSchwelle
Antriebsbatterien in E-Autos (EV)18. Februar 2027keine Schwelle, jede Einheit
Leichte Verkehrsmittel (E-Bike, E-Scooter, LMT)18. Februar 2027keine Schwelle, jede Einheit
Industriebatterien und stationäre Speicher (BESS)18. Februar 2027über 2 kWh Kapazität
Gerätebatterien und SLI-Starterbatterienkein Batteriepassandere Pflichten gelten weiter
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (Anhang X)18. August 2027ab 40 Mio. € Jahresumsatz
  • Die Passpflicht kennt keine Umsatz- und keine Mitarbeiterschwelle: sie trifft den Ein-Personen-Importeur genauso wie den Konzern.
  • Betroffen ist, wer die Batterie in der EU in Verkehr bringt - Hersteller, Importeur oder Händler unter eigenem Namen. Der Standort des Unternehmens spielt keine Rolle.
  • Jede einzelne Batterie braucht einen eigenen Pass mit eigener Kennung, nicht das Modell. Aus einem Modell entstehen so viele Pässe, wie Einheiten produziert werden.
  • Der Pass wird über einen QR-Code auf der Batterie erreichbar und muss über die gesamte Lebensdauer online bleiben, mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen der letzten Einheit.
  • Der Inhalt umfasst 71 offizielle EU-Datenpunkte in drei Zugriffsebenen: öffentlich, für Recycler und Prüfer mit berechtigtem Interesse, und für die Marktaufsicht.
  • Ohne konformen Pass darf die Batterie ab dem Stichtag nicht in Verkehr gebracht werden. Das wirkt wie ein Verkaufsverbot in der gesamten EU.

Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2023/1542 Artikel 77 und Anhang XIII, ergänzt um das Guidance-Dokument der Europäischen Kommission (Version 2.0 vom 15. August 2026) mit 71 nummerierten Datenpunkten. Keine Rechtsberatung - verbindlich ist der Verordnungstext.

Häufige Fragen zur Batteriepass-Pflicht

Wer ist vom digitalen Batteriepass betroffen?
Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer von EV-Batterien, LMT-Batterien (E-Bike, E-Scooter) und Industriebatterien über 2 kWh, die ab dem 18. Februar 2027 in der EU in Verkehr gebracht werden - unabhängig von der Unternehmensgröße.
Ab wann gilt die Batteriepass-Pflicht?
Ab dem 18. Februar 2027. Ab diesem Stichtag darf jede betroffene Batterie nur noch mit digitalem Batteriepass und QR-Code nach Verordnung (EU) 2023/1542 in der EU in Verkehr gebracht werden.
Sind SLI- und Gerätebatterien betroffen?
SLI- und Gerätebatterien sind im ersten Schritt nicht vom digitalen Batteriepass erfasst. Andere Pflichten der Verordnung - Konformität, Kennzeichnung, Rücknahme und Sammlung - gelten für sie dennoch.
Was passiert ohne Batteriepass?
Ohne konformen Pass darf die Batterie ab dem Stichtag nicht in Verkehr gebracht werden - praktisch ein Verkaufsverbot in der gesamten EU. Zusätzlich drohen Bußgelder und Maßnahmen der Marktaufsicht.
Welche Daten muss der Batteriepass enthalten?
71 offizielle EU-Datenpunkte nach Anhang XIII - unter anderem Zellchemie, Kapazität, CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteile und Demontagehinweise, gegliedert in drei Zugriffsebenen für Öffentlichkeit, berechtigtes Interesse und Behörden.
Gelten die Sorgfaltspflichten nach Anhang X für jedes Unternehmen?
Nein. Die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette gelten ab dem 18. August 2027 und nur für Unternehmen ab 40 Mio. € Jahresumsatz (Zugehörigkeit zu einer größeren Gruppe zählt mit). Die Batteriepass-Pflicht selbst kennt keine Umsatzschwelle.
Braucht die Batterie im E-Auto einen Batteriepass?
Ja. Antriebsbatterien in Elektroautos sind die Kernkategorie der Verordnung: Ab dem 18. Februar 2027 braucht jede einzelne Fahrzeugbatterie einen eigenen digitalen Batteriepass mit QR-Code, unabhängig von Stückzahl und Unternehmensgröße. Für Austausch- und Zweitleben-Batterien gilt dasselbe, sobald sie neu in Verkehr gebracht werden. Die klassische 12-V-Starterbatterie (SLI) fällt dagegen nicht unter die Passpflicht.
Was bedeutet batteriepass-ready?
Der Begriff ist nicht geschützt und steht in keiner Verordnung. Gemeint ist meist, dass ein Produkt oder eine Software auf den Stichtag vorbereitet ist. Prüfbar wird das erst an konkreten Fragen: Gibt es je Einheit eine eindeutige Kennung und einen auflösbaren QR-Code nach GS1 Digital Link? Sind alle 71 EU-Datenpunkte strukturiert hinterlegt? Sind die drei Zugriffsebenen getrennt? Bleibt der Pass über die Batterielebensdauer erreichbar? Wer das nicht beantworten kann, ist nicht batteriepass-ready.

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