Selbstprüfung · EU 2023/1542

Sind Sie vom Batteriepass betroffen?

Fünf kurze Fragen. Eine ehrliche, konservative Einschätzung in unter zwei Minuten - ob die Pflicht zum digitalen Batteriepass ab Februar 2027 für Ihre Batterien gilt. Kostenlos, ohne Login.

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Häufige Fragen zur Batteriepass-Pflicht

Wer ist vom digitalen Batteriepass betroffen?
Hersteller, Importeure und Inverkehrbringer von EV-Batterien, LMT-Batterien (E-Bike, E-Scooter) und Industriebatterien über 2 kWh, die ab dem 18. Februar 2027 in der EU in Verkehr gebracht werden - unabhängig von der Unternehmensgröße.
Ab wann gilt die Batteriepass-Pflicht?
Ab dem 18. Februar 2027. Ab diesem Stichtag darf jede betroffene Batterie nur noch mit digitalem Batteriepass und QR-Code nach Verordnung (EU) 2023/1542 in der EU in Verkehr gebracht werden.
Sind SLI- und Gerätebatterien betroffen?
SLI- und Gerätebatterien sind im ersten Schritt nicht vom digitalen Batteriepass erfasst. Andere Pflichten der Verordnung - Konformität, Kennzeichnung, Rücknahme und Sammlung - gelten für sie dennoch.
Was passiert ohne Batteriepass?
Ohne konformen Pass darf die Batterie ab dem Stichtag nicht in Verkehr gebracht werden - praktisch ein Verkaufsverbot in der gesamten EU. Zusätzlich drohen Bußgelder und Maßnahmen der Marktaufsicht.
Welche Daten muss der Batteriepass enthalten?
Rund 90 Pflichtdatenpunkte nach Anhang XIII - unter anderem Zellchemie, Kapazität, CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteile und Demontagehinweise, gegliedert in drei Zugriffsebenen für Öffentlichkeit, berechtigtes Interesse und Behörden.
Gelten die Sorgfaltspflichten nach Anhang X für jedes Unternehmen?
Nein. Die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette gelten ab dem 18. August 2027 und nur für Unternehmen ab 40 Mio. € Jahresumsatz (Zugehörigkeit zu einer größeren Gruppe zählt mit). Die Batteriepass-Pflicht selbst kennt keine Umsatzschwelle.

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