● Wissen · 03 Risiko

Was passiert, wenn man nichts tut?

Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 ist direkt anwendbares Recht — keine Übergangs­schonfrist, keine Selbstanzeige-Lücke. Wer ab dem 18.02.2027 keinen gültigen Pass vorlegt, riskiert Bußgelder, Vertriebs­stopp und den Verlust seiner wichtigsten B2B-Kunden.

Lesezeit ca. 9 min · Stand Juni 2026 · Keine Rechtsberatung
4 %
Umsatz-Bußgeld
Obergrenze nach §-Entwurf BattG-DE 2026
0 €
Verkaufs­erlös
Ohne Pass → kein Inverkehrbringen erlaubt
10 J.
Nachweis­pflicht
Pass muss verfügbar bleiben — auch bei Insolvenz
3
Aufsichts­ebenen
Marktüberwachung, Zoll, Endkunden-Audit
In Kürze
  • Ohne gültigen Pass darf eine pflichtige Batterie ab 18.02.2027 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Das ist kein Schönheits­fehler, das ist ein Vertriebs­stopp.
  • Bußgelder werden national festgelegt, sind aber „abschreckend" gefordert. Der deutsche Entwurf (BattG-2026) sieht bis zu 4 % vom Jahresumsatz vor.
  • OEMs prüfen Pass-Konformität als Lieferanten-KO-Kriterium. Viele große Einkäufer kündigen 2026 Rahmen­verträge ohne Nachweis.
  • Zoll kann nicht-konforme Sendungen an der EU-Außengrenze festsetzen — der Schaden trifft Importeure besonders hart.
01 · Bußgelder

Was es kostet — konkret

Die Verordnung selbst legt keine festen Summen fest, sondern verpflichtet die Mitglied­staaten zu „wirksamen, verhältnis­mäßigen und abschreckenden"Sanktionen (Art. 93). Deutschland setzt das mit der Novelle des Batterie­gesetzes (BattG-Entwurf, Stand März 2026) wie folgt um:

Verstoß ohne Pass (Inverkehrbringen)
Schwere
bis 100.000 € je Modell
Falsche CO₂-Deklaration
Schwere
bis 50.000 € je Modell
Verstoß Sorgfaltspflichten
Schwere
bis 4 % Jahresumsatz
Fehlende Recyclingquote (ab 2031)
Schwere
bis 70 € je nicht erfüllter kg
Wiederholungstat
Schwere
Vertriebsstopp + Veröffentlichung

Werte aus dem aktuellen Referenten­entwurf (BMUV, März 2026). Final­fassung steht für Q4/2026 aus.

02 · Marktausschluss

Kein Pass = kein Verkauf

Das härteste Werkzeug ist kein Bußgeld, sondern das Verbot des Inverkehrbringens. Ohne CE-Konformität (und der Pass ist Teil davon) ist eine Batterie schlicht nicht verkehrs­fähig — Händler dürfen sie nicht annehmen, Plattformen wie Amazon delisten sie, Großkunden weigern sich der Abnahme.

Praktisch bedeutet das: Ein 5-MWh-Speicher, der im Februar 2027 fertig montiert in Hamburg im Hafen steht, aber keinen Pass hat, ist im schlimmsten Fall nicht mehr verkaufbar — weder in der EU noch (wegen fehlender CE) als „normal" gekennzeichnet auf Drittmärkten. Eine Rückabwicklung an den Hersteller in Asien kostet schnell 30–50 % des Auftrags­werts.

03 · Lieferkette

OEMs kündigen Verträge — schon 2026

Wer als Zulieferer in einen großen OEM (Bosch, Siemens, VW, Daimler Truck, BMZ, Varta-Großkunden) liefert, wird seit Anfang 2026 mit Pass-Readiness-Klauseln in den Rahmen­verträgen konfrontiert. Typische Formulierung:

„Der Lieferant verpflichtet sich, bis spätestens 30.09.2026 nachzuweisen, dass für alle gelieferten Batterie­produkte ab 18.02.2027 ein konformer digitaler Batteriepass nach VO (EU) 2023/1542 bereitgestellt werden kann. Bei Nicht­erfüllung steht dem Auftraggeber ein Sonder­kündigungsrecht zu."

Konsequenz: Wer Mitte 2026 keinen Plan vorlegen kann, verliert den Vertrag — unabhängig davon, ob die eigene Pass-Pflicht erst 2027 greift. Der Vertragsbruch sitzt früher.

04 · Reputation

Der unterschätzte Schaden

Marktaufsichts­behörden werden Verstöße öffentlich machen — analog zur Praxis bei der Maschinen- oder Funkanlagen­richtlinie. Suchergebnisse wie „Hersteller XY — Batterie­pass beanstandet" bleiben jahrelang sichtbar. Für ein B2C-Brand im LMT-Markt kann das den Jahresumsatz halbieren.

Hinzu kommen Aktions­klagen von Verbraucher­schutz­verbänden (in Deutschland nach dem VDuG) — die ersten Klagewellen werden für 2027/2028 erwartet und richten sich gezielt gegen B2C-Marken ohne saubere Pass-Daten.

05 · Rechen­beispiel

Mittelständischer E-Bike-Hersteller, 50.000 Stk/Jahr

Zur Veranschaulichung: ein typischer LMT-Hersteller mit 50 Mio. € Umsatz, 5 Modell­reihen, 50.000 verkauften Akkus pro Jahr. Was passiert, wenn er den 18.02.2027 ohne Pass erlebt?

Bußgeld (5 Modelle × 100 k€)
Schaden
−500.000 €
Liegen gebliebene Lagerware (Q1/2027)
Schaden
−1.800.000 €
Vertragsstrafen B2B-Partner
Schaden
−400.000 €
Verlorener Umsatz Q1+Q2 2027
Schaden
−6.200.000 €
Reputations­bedingter Rückgang H2 2027
Schaden
−2.500.000 €
Summe — Worst Case
Schaden
≈ −11,4 Mio. €

Dem gegenüber stehen Implementierungs­kosten für einen vollständigen Pass von typischerweise 30.000–80.000 € — ein Faktor 100 zwischen Vorbereitung und Nicht-Vorbereitung.

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