Ab dem 18. Februar 2027 darf in der EU keine Elektrofahrzeug-, LMT- oder Industriebatterie über 2 kWh mehr ohne digitalen Batteriepass in Verkehr gebracht werden. Die Verordnung 2023/1542 verlangt dafür strukturierte Pflichtangaben je Batterie, einen QR-Code auf jeder Einheit und abgestufte Zugriffsrechte für Öffentlichkeit, Behörden und Recycler.
Große Plattformen bauen dafür Datenräume und Rückverfolgbarkeits-Programme. Für mittelständische Hersteller und Importeure ist das oft zu viel Projekt für eine klar umrissene Pflicht. Batteriepasswerk macht aus der Pflicht einen Vorgang: Modell anlegen, Seriennummern importieren, QR-Codes ausspielen, Lieferanten per Link einbinden.
Wir bauen ausschließlich für diese eine Verordnung. Datenmodell nach DIN DKE SPEC 99100, QR-Codes nach GS1 Digital Link, Audit-Trail mit SHA-256-Hash-Kette, Hosting in Deutschland. Rechtsberatung bieten wir nicht an; verbindlich ist der Verordnungstext.