● Wissen · 09 Fristen

Batteriepass ab 2027: ab wann die Pflicht gilt

Ab dem 18. Februar 2027 ist der digitale Batteriepass Pflicht - für EV-Batterien, LMT-Batterien und Industriebatterien über 2 kWh. Dieser Leitfaden beantwortet die drei Kernfragen: ab wann genau die Pflicht greift, für wen sie gilt und welche Fristen der EU-Batterieverordnung schon vorher relevant sind.

Von Grigor Muradyan · Lesezeit ca. 8 min · Aktualisiert: · Keine Rechtsberatung
18.02.27
Stichtag
Batteriepass + QR-Code Pflicht
3
Batteriearten
EV, LMT, Industrie > 2 kWh
6
Termine
Von 2023 bis 2028 gestaffelt
1 / Stück
Pass pro Einheit
Nicht pro Modell
In Kürze
  • Ab wann? Ab dem 18. Februar 2027. Ab diesem Tag dürfen betroffene Batterien nur noch mit digitalem Batteriepass und QR-Code in der EU in Verkehr gebracht werden (Art. 77, EU 2023/1542).
  • Für wen? EV-Batterien, LMT-Batterien (E-Bike, E-Scooter) und Industriebatterien über 2 kWh - inklusive Heim- und Großspeicher. Gerätebatterien und Starterbatterien sind ausgenommen.
  • Bestandsware bleibt unberührt: Die Pflicht gilt für Batterien, die ab dem Stichtag in Verkehr gebracht werden - nicht rückwirkend.
  • 2027 ist nicht das Ende. Die Sorgfaltspflichten folgen im August 2027, die Rezyklat-Dokumentation 2028, die CO₂-Erklärung erst nach dem noch ausstehenden delegierten Rechtsakt - und die Lieferkettendaten für den Pass brauchen Monate Vorlauf.
01 · Fristen

Alle Fristen der EU-Batterieverordnung im Überblick

Die Verordnung tritt nicht an einem Tag in Kraft, sondern gestaffelt. Der Batteriepass am 18. Februar 2027 ist der bekannteste Stichtag - aber nicht der erste:

17.08.2023
Verordnung in Kraft

Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 tritt in Kraft und ersetzt die alte Batterierichtlinie 2006/66/EG - als Verordnung gilt sie unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

18.02.2024
Verordnung anwendbar

Der Großteil der Vorschriften gilt: CE-Konformität, Kennzeichnungsgrundlagen und die Systematik der Batteriekategorien greifen ab jetzt.

18.02.2025
CO₂-Fußabdruck: nur ein Basisdatum

Artikel 7 nennt dieses Datum für EV-Batterien, aber mit dem Zusatz „oder zwölf Monate nach Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts, je nachdem was später ist“. Der Rechtsakt fehlt bis heute: Die CO₂-Erklärung ist für keine Kategorie anwendbar und im Pass zum Februar 2027 nicht auszufüllen.

18.02.2027
Batteriepass + QR-Code Pflicht

Der Stichtag: Jede EV-, LMT- und Industriebatterie über 2 kWh braucht beim Inverkehrbringen einen digitalen Batteriepass, erreichbar über einen QR-Code auf der Batterie.

18.08.2027
Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Unternehmen ab 40 Mio. € Nettoumsatz müssen Sorgfaltspflichten für Kobalt, Lithium, Nickel und Naturgraphit nachweisen - auditierte Prozesse statt Absichtserklärungen. Ursprünglich für August 2025 geplant, durch die Verordnung (EU) 2025/1561 verschoben.

18.08.2028
Rezyklatanteil-Dokumentation

Für Kobalt, Lithium, Nickel und Blei muss der Anteil aus Recyclingmaterial dokumentiert werden - verbindliche Mindestquoten folgen ab 2031.

Den vollständigen Hintergrund zur Verordnung erklärt der Leitfaden EU-Batterieverordnung 2023/1542.

02 · Für wen

Welche Batterien brauchen ab 2027 einen Pass?

Die Pass-Pflicht hängt an der Batteriekategorie - nicht an der Größe des Unternehmens. Auch ein Mittelständler mit einem einzigen Speichermodell ist betroffen:

KategorieTypische ProduktePass-Pflicht ab 2027
EV- / TraktionsbatterienE-Auto, E-Transporter, HybridPass + QR ab 18.02.2027
LMT-BatterienE-Bike, E-Scooter, LastenradPass + QR ab 18.02.2027
Industriebatterien > 2 kWhHeimspeicher, BESS, Stapler, USVPass + QR ab 18.02.2027
GerätebatterienWerkzeug, Laptop, HaushaltKein Pass - aber Kennzeichnung & Rücknahme
SLI- / Starterbatterien12-V-Starterbatterie im PkwKein Pass - aber Rezyklat-Pflichten ab 2028

Unsicher, in welche Kategorie Ihre Batterie fällt? Der Pflicht-Check klärt das in 90 Sekunden - die Kategorien im Detail zeigt der Leitfaden Batterie-Modelle & Anwendungsklassen.

03 · Stichtag

„In Verkehr bringen": Was der Stichtag konkret bedeutet

Die Pflicht knüpft nicht an das Produktionsdatum, sondern an das Inverkehrbringen - die erstmalige Bereitstellung der Batterie auf dem EU-Markt. Daraus folgen drei praktische Konsequenzen:

A
Bestandsware bleibt legal

Batterien, die vor dem 18.02.2027 in Verkehr gebracht wurden, brauchen nachträglich keinen Pass - auch wenn sie danach weiterverkauft werden.

B
Lagerware wird zur Falle

Was am Stichtag noch nicht auf dem EU-Markt bereitgestellt wurde, braucht den Pass - egal, wann es produziert wurde. Volle Lager schützen nicht vor der Pflicht.

C
Import zählt wie Herstellung

Wer Batterien aus Drittländern in die EU einführt, bringt sie in Verkehr - der Importeur muss sicherstellen, dass ein konformer Pass existiert.

04 · Readiness

Batteriepass-ready bis 2027: der realistische Fahrplan

Der Pass selbst ist schnell erzeugt - die Daten sind der Engpass. Wer die Lieferkettenwerte erst kurz vor dem Stichtag anfragt, hat verloren. So sieht der Fahrplan aus, mit dem Hersteller rechtzeitig fertig werden:

1
Betroffenheit klären

Welche Ihrer Modelle fallen unter die Pass-Pflicht? Kategorie, Kapazität und Marktzeitpunkt entscheiden - der Pflicht-Check beantwortet das in 90 Sekunden.

2
Datenlücken inventarisieren

Die offizielle Liste der EU-Kommission umfasst 71 Datenpunkte (Version 2.0 vom 15. August 2026); zum 18. Februar 2027 sind davon für EV 47, für LMT 50 und für Industriebatterien 32 Pflicht - von der Chemie bis zu Leistung und Haltbarkeit. Prüfen Sie früh, welche Werte im Haus fehlen und bei welchen Lieferanten sie liegen.

3
Lieferanten anbinden

Lieferkettendaten sind der Engpass mit den längsten Antwortzeiten. Wer erst Ende 2026 anfragt, wartet, während der Stichtag näher rückt.

4
Serialisierung testen

Ein Pass pro Einheit, nicht pro Modell - mit eindeutigem GS1-Digital-Link-QR. Starten Sie mit einem Pilotmodell und skalieren Sie dann auf den gesamten Katalog.

Die Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Software-Kriterien finden Sie im Leitfaden Batteriepass erstellen; was ohne Pass droht, rechnet der Artikel Risiken bei Nicht-Compliance durch. Wen die Pflicht überhaupt trifft - Erzeuger, Einführer oder Händler - ordnet Wirtschaftsakteure der Batterieverordnung den neun Artikeln des Kapitels VI zu.

05 · FAQ

Häufige Fragen zur Batteriepass-Pflicht 2027

Ab wann ist der Batteriepass Pflicht?
Ab dem 18. Februar 2027. Ab diesem Stichtag darf jede EV-Batterie, jede LMT-Batterie (E-Bike, E-Scooter) und jede Industriebatterie über 2 kWh nur noch mit digitalem Batteriepass und QR-Code in der EU in Verkehr gebracht werden. Grundlage ist Artikel 77 der EU-Batterieverordnung 2023/1542.
Für welche Batterien gilt die Batteriepass-Pflicht?
Für drei Kategorien: Traktionsbatterien für Elektrofahrzeuge (EV), Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT - E-Bikes, E-Scooter, Lastenräder) und Industriebatterien mit mehr als 2 kWh Kapazität, dazu zählen auch stationäre Speicher (BESS). Gerätebatterien und Starterbatterien (SLI) brauchen keinen Pass - für sie gelten aber andere Pflichten der Verordnung, etwa Kennzeichnung und Rücknahme.
Gilt der Batteriepass auch für Batterien, die vor 2027 verkauft wurden?
Nein. Die Pflicht knüpft an das Inverkehrbringen bzw. die Inbetriebnahme ab dem 18. Februar 2027 an. Batterien, die vorher rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, brauchen nachträglich keinen Pass. Entscheidend ist der Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung auf dem EU-Markt - nicht das Produktionsdatum.
Ist der Batteriepass heute schon Pflicht?
Noch nicht. Die EU-Batterieverordnung ist seit dem 17. August 2023 in Kraft und gilt seit dem 18. Februar 2024. Die CO₂-Fußabdruck-Deklaration ist dagegen noch für keine Kategorie anwendbar, weil der delegierte Rechtsakt zur Berechnung fehlt, und die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette wurden auf den 18. August 2027 verschoben. Der Batteriepass selbst wird am 18. Februar 2027 verpflichtend. Wer die Daten erst 2026/2027 einsammelt, gerät unter Zeitdruck - die Lieferkettendaten sind der Engpass.
Wer muss den Batteriepass erstellen?
Der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in der EU in Verkehr bringt - in der Regel der Hersteller. Bei Importware trägt der Importeur die Verantwortung, dass ein konformer Pass existiert. Händler müssen prüfen, dass die Batterien, die sie anbieten, die Anforderungen erfüllen. Zulieferer liefern die Daten zu, sind aber nicht passpflichtig.
Was passiert, wenn ich ab 2027 keinen Batteriepass habe?
Die Batterie darf nicht in Verkehr gebracht werden - praktisch ein Verkaufsverbot in der gesamten EU. Dazu drohen Bußgelder nach nationalem Recht, Rückrufe durch die Marktaufsicht und Auslistung durch B2B-Kunden, die ihre eigene Compliance absichern müssen. Die Details stehen im Leitfaden zu den Risiken bei Nicht-Compliance.
Wie lange muss der Batteriepass verfügbar bleiben?
Über den gesamten Lebenszyklus der Batterie hinaus: Der Pass muss auch nach Umnutzung (Second Life) oder Recycling erreichbar bleiben, und der QR-Code muss dauerhaft auf ihn auflösen. Ein statischer Link, der nach einem Website-Relaunch bricht, verletzt die Verordnung - deshalb ist dauerhaftes, stabiles Hosting eine Kernanforderung.
06 · Quellen

Quellen & Weiterlesen

Rechtzeitig ready - ohne IT-Projekt

Vom ersten Modell zum EU-konformen Batteriepass, bevor der Stichtag drückt

Batteriepasswerk erzeugt EU-konforme Batteriepässe pro Einheit - mit GS1-Digital-Link-QR und Pflichtfeldern nach der offiziellen Datenpunktliste der EU-Kommission (71 Datenpunkte, Version 2.0 vom 15. August 2026); Datenstruktur und Zugriffsebenen angelehnt an DIN DKE SPEC 99100, gehostet in der EU. Modell anlegen, Lieferanten einladen, serialisieren: fertig vor 2027.