Batterie-Modelle & Anwendungsklassen.
Die EU-Verordnung 2023/1542 unterscheidet fünf Kategorien — mit sehr unterschiedlichen Pflichten. Wer in welche Schublade fällt, entscheidet über Pass-Pflicht, CO₂-Deklaration und Recyclingquoten.
- LMT-, Industrie- (> 2 kWh) und EV-Batterien brauchen ab 18.02.2027 einen Pass. Portable und SLI nicht.
- BESS gehört in die Kategorie „Industrie" — auch wenn umgangssprachlich vom Heimspeicher die Rede ist.
- Die Schwelle 2 kWh bezieht sich auf Nennenergie, nicht auf Spitzenleistung.
- Ein modulares System aus mehreren Akkus zählt als eine Batterie, wenn es vom Hersteller als Einheit vermarktet wird.
Wie die Verordnung sortiert
Welche Pflichten dich treffen, hängt fast nie an „was du baust", sondern an „in welche Kategorie es nach EU-Definition fällt". Genau deshalb lohnt sich der Blick auf die Schwellen.
Wann es in der Praxis kompliziert wird
Heim-Speicher unter 2 kWh: Theoretisch keine Pass-Pflicht. In der Praxis fast nicht existent — fast alle Heim-BESS starten bei 3–5 kWh und sind damit voll passpflichtig.
Wechsel-Akku für mehrere Geräte: Ein 36-V-Wechsel-Akku für Gartenwerkzeuge ist portabel, derselbe Akku in einem E-Lastenrad ist LMT. Maßgeblich ist die Inverkehrbringung, nicht die spätere Nutzung.
Mobile Arbeitsmaschinen (Bagger, Hubsteiger): Fallen unter Industrie, nicht unter EV — anderes Konformitätsregime, andere Recyclingquoten.
Hybride aus mehreren Chemien: Wenn ein Heim-Speicher LFP-Module und ein altes NMC-Modul mischt, gilt für den Pass die dominante Chemie nach Energieanteil — Nebenchemien werden zusätzlich deklariert.
Die vier Markt-Archetypen
Hinter den fünf Kategorien stehen vier sehr unterschiedliche Marktrealitäten. Wir haben für jede ein eigenes Profil.
Brauche ich einen Pass — oder nicht?
Die kurze Antwort: Wenn du LMT-, Industrie- (> 2 kWh) oder EV-Batterien herstellst, importierst oder unter eigenem Namen vertreibst — ja. Wenn du ausschließlich portable Geräte (Werkzeuge, Smartphones, Spielzeug) oder klassische SLI-Starterbatterien in Verkehr bringst — nein, aber andere Pflichten (Recycling, Kennzeichnung, Endnutzerinfo) gelten trotzdem.
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