Welche Nachweise der Batteriepass wirklich verlangt
„Es gibt doch hunderte Zertifikate - welche brauche ich denn nun?“ Die Frage kommt in fast jedem Erstgespräch. Die Antwort ist kürzer als erwartet: drei Dokumente sind Passinhalt. Alles andere, was Sie sammeln, ist Beleg hinter einem Wert - wichtig für die Marktaufsicht, aber kein eigener Passeintrag.
- Passinhalt sind nur drei Dokumente. Die EU-Konformitätserklärung (Datenpunkt 42), die Demontage-Informationen (Datenpunkt 48) und die Ergebnisse der Prüfberichte (Datenpunkt 50). Der Rest ist Beleg.
- Ein Wert entsteht auf genau drei Wegen. Sie tippen ihn selbst, er steht in einem Dokument, oder er kommt vom Lieferanten. Die Entscheidung hängt nicht am Feld, sondern daran, wer die Information erzeugt.
- Beim Lieferanten reichen vier Titel. Zell-Datenblatt, UN-38.3-Prüfzusammenfassung, Sicherheitsdatenblatt und die Materialzusammensetzung. Wer pauschal anfragt, bekommt ein Werbeblatt.
- Die schwierigen Themen sind noch nicht scharf. CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteile und Sorgfaltspflicht sind zum Start im Februar 2027 nicht auszufüllen. Das entlastet - verschiebt aber nichts, denn die vielen kleinen Felder gelten sofort.
Passinhalt oder Beleg - das ist der ganze Trick
Die Verwirrung entsteht, weil zwei völlig verschiedene Dinge „Zertifikat“ genannt werden. Wer sie trennt, hat die Frage nach den Zertifikaten bereits beantwortet.
Die Verordnung nennt es
Ein Dokument, das Anhang XIII selbst als Inhalt des Batteriepasses aufführt. Es gibt genau drei davon. Sie erscheinen im Pass - teils als Angabe, teils als Dokument für berechtigte Fachnutzer.
Es steht hinter einem Wert
Ein Dokument, aus dem ein Zahlenwert stammt. Es steht nicht im Pass, sondern dahinter: Es zeigt bei einer Marktaufsichtsprüfung, woher die Nennspannung, das Gewicht oder die Zellchemie kommen.
Es ruht bis zum Stichtag
CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteile und Sorgfaltspflicht bleiben zum Start im Februar 2027 leer. Das Feld verschwindet nicht, es ist nur ausdrücklich nicht zu befüllen.
Der Merksatz
Der Pass zeigt Werte, nicht Ihre Aktenordner. Die Dokumente sammeln Sie trotzdem - damit hinter jedem Wert ein Blatt mit Seitenzahl steht, wenn die Marktaufsicht fragt.
Die sieben Nachweisarten im Überblick
Sortiert nach Rolle: erst die drei echten Passinhalte, dann die Belege, zuletzt die beiden Themen, die heute noch gar nicht auszufüllen sind.
| Nachweisart | Was darin steht | Wer es ausstellt | EU-Datenpunkt | Rolle |
|---|---|---|---|---|
| EU-Konformitätserklärung | Die Erklärung, dass die Batterie der Verordnung entspricht. Grundlage der CE-Kennzeichnung. | Sie selbst als Hersteller | #42 Art. 18 · Anhang IX | Passinhalt |
| Prüfbericht (Drittprüfung) | Berichte aus dem Konformitätsbewertungsverfahren, typisch nach EN IEC 62619 oder EN IEC 63056. In den Pass gehen die Ergebnisse, nicht der ganze Bericht. | Akkreditiertes Labor oder benannte Stelle | #50 Anhang VIII · XIII 3 | Passinhalt |
| Demontage- und Wartungsanleitung | Explosionszeichnung mit Zell-Lage, Demontagereihenfolge, Befestigungstechniken, benötigte Werkzeuge, Warnhinweise, Anzahl und Anordnung der Zellen. | Ihre eigene Technik oder Serviceabteilung | #48 Anhang XIII 2(c) | Passinhalt |
| REACH / Gefahrstoffe | Besonders besorgniserregende Stoffe und kritische Rohstoffe über 0,1 Gewichtsprozent. Kommt in der Praxis aus dem Sicherheitsdatenblatt. | Zell- oder Materiallieferant | #13, #15 Anhang VI A(8), A(10) | Beleg |
| Materialnachweis | Detaillierte Zusammensetzung inklusive Kathode, Anode und Elektrolyt. | Zell- oder Materiallieferant | #45 Anhang XIII 2(a) | Beleg |
| Kobalt-Sorgfaltspflicht | Bericht über verantwortungsvolle Beschaffung von Kobalt, Graphit, Lithium und Nickel. | Ihre Compliance plus Audits in der Vorkette | #19 Anhang XIII 1(d) | ab 18.08.2027 |
| CO₂-Nachweis | CO₂-Fußabdruck-Deklaration und Leistungsklasse. Beruht auf einer Lebenszyklusanalyse über die gesamte Vorkette. | LCA-Prüfer | #17, #18 Anhang XIII 1(c) | heute nicht auszufüllen |
Die UN-38.3-Prüfzusammenfassung steht bewusst nicht in dieser Liste: Sie ist Transportrecht, kein Passinhalt. Für den Pass ist sie trotzdem eines der wertvollsten Dokumente, weil sie stark standardisiert ist und Gewicht, Kapazität, Chemie und Nennspannung sauber enthält.
Wann tippe ich selbst, wann kommt es aus einem Dokument?
Es gibt genau drei Wege, wie ein Wert in den Pass kommt. Die Entscheidung hängt nicht am Feld, sondern an einer einzigen Frage: Wer erzeugt die Information?
- 1
Sie selbst
Sie sind die Quelle. Niemand sonst kennt den Wert.
Hersteller und Anschrift·Modellkennung und Charge·Herstellwerk und Herstelldatum·Teilenummern und Ersatzteil-Bezug·Sicherheitsmaßnahmen·Gewährleistungsdauer
- 2
Aus dem Dokument
Der Wert steht bereits schwarz auf weiß in einem Nachweis.
Kapazität, Spannungen und Leistung·Gewicht und Chemie·Zyklenlebensdauer samt Referenztest·Temperaturbereiche·Gefahrstoffe aus dem Sicherheitsdatenblatt
- 3
Vom Lieferanten
Die Information entsteht vor Ihrem Werkstor - der organisatorisch aufwendigste Weg, und der, der am frühesten starten muss.
Detaillierte Zusammensetzung·Rezyklatanteile·Herkunft der Rohstoffe·Emissionen der Vorkette
Und die Betriebsdaten?
Die dynamischen Felder - Kapazitätsschwund, Innenwiderstands-Anstieg, Ladezustand, Zustandsdaten - stammen aus keinem dieser drei Wege. Sie kommen aus dem Batteriemanagementsystem beziehungsweise der Hersteller-Cloud und werden laufend über eine Schnittstelle eingespielt. Das ist eine technische Anbindung, keine organisatorische Beschaffung, und typischerweise das zweite Projekt nach dem Passaufbau. Mehr dazu im Leitfaden zur BMS-Telemetrie.
Was Sie beim Lieferanten konkret anfordern
Nicht „alle Unterlagen“, sondern vier benannte Dokumente. Wer pauschal anfragt, bekommt ein Werbeblatt zurück. Wer diese vier Titel nennt, bekommt in der Regel beim ersten Anlauf, was er braucht.
| Anfordern | Deckt diese Passfelder | EU-Datenpunkte | Erfahrungswert |
|---|---|---|---|
| Zell-Datenblatt cell specification sheet | Kapazität, Chemie, Spannungen (min/nenn/max), Leistung, Zyklenlebensdauer samt Referenztest, Temperaturbereiche, Innenwiderstand, C-Rate | #11, #12, #26-#32, #34, #36, #38, #39 | Höchster Ertrag. Fast immer sofort verfügbar. |
| UN-38.3-Prüfzusammenfassung test summary, Pflicht seit 2020 | Gewicht, Kapazität, Chemie, Nennspannung, Wh-Rating | #10, #11, #12, #27 | Muss jeder Zelllieferant haben, sonst darf er nicht verschicken. |
| Sicherheitsdatenblatt SDS nach REACH, 16 Abschnitte | Gefährliche Stoffe, kritische Rohstoffe, Teile der Materialzusammensetzung | #13, #15, #45 teilweise | Liefert oft Spannen statt Werte. Nachfassen lohnt sich. |
| Materialzusammensetzung Kathode, Anode, Elektrolyt | Die detaillierte Zusammensetzung als eigene, belastbare Angabe | #45 | Der schwierigste Punkt. Gehört in den Einkaufsvertrag, nicht in eine E-Mail. |
Der Satz, der die Verhandlung abkürzt
„Ab dem 18. Februar 2027 darf ich die Batterie ohne diese Angaben nicht mehr in Verkehr bringen. Ich brauche sie also nicht für ein Formular, sondern für meine Verkehrsfähigkeit.“ Deshalb gehören die vier Titel in die Lieferantenspezifikation und nicht in eine freundliche Bitte.
Was von den Nachweisen öffentlich wird
Das ist die Frage, die im Gespräch am häufigsten überrascht - und die Antwort beruhigt in der Regel.
Die Datei selbst nie. Sichtbar werden nur Metadaten eines geprüften Nachweises - typischerweise Name, Aussteller, Art und Gültigkeitsdatum. Das belegt öffentlich, dass der Nachweis existiert und gültig ist.
Recycler und Zweitverwerter erhalten nach Anmeldung die Demontage-Informationen - und nur diese. Jeder Abruf wird protokolliert.
Marktaufsicht und Kommission sehen den vollen Umfang, einschließlich der hinterlegten Dokumente und der Herkunft jedes einzelnen Wertes.
Praktische Folge für den Alltag: Vergeben Sie Nachweisnamen so, dass sie öffentlich stehen dürfen. Ein Dateiname wie „Preisliste-Zulieferer-Endverhandlung.pdf“ ist als Nachweisname eine schlechte Wahl.
Was heute noch gar keine Pflicht ist
Genau die drei Themen, vor denen die meisten Hersteller den größten Respekt haben, sind zum Start nicht auszufüllen.
| Stichtag | Was dann gilt | Stand heute |
|---|---|---|
| 18.02.2027 | Der Pass muss existieren, ausgefüllt und registriert sein, sobald die Batterie in der EU in Verkehr gebracht wird. | verbindlich |
| 18.08.2027 | Die Sorgfaltspflichten nach Artikel 48 starten. Der Bericht über verantwortungsvolle Beschaffung wird danach Passinhalt. | um 2 Jahre verschoben |
| 18.08.2028 | Die Dokumentationspflicht für den Rezyklatanteil greift. Die Berechnungsmethodik steht noch aus. | Felder bleiben leer |
| offen | CO₂-Fußabdruck-Deklaration und CO₂-Label. Format und Zeitpunkt legt erst ein Durchführungsrechtsakt fest. | kein Datum |
Warum das nicht heißt, später anzufangen
Die Felder, die am 18.02.2027 scharf werden, sind nicht die schwierigen Nachhaltigkeitsthemen, sondern die vielen kleinen - Zusammensetzung, elektrische Kennwerte, Demontage-Informationen. Die stecken in Dokumenten, die zwischen drei Lieferanten und zwei Abteilungen verteilt sind. Genau das dauert Monate: nicht das Ausfüllen, sondern das Zusammentragen.
Häufige Fragen zu Nachweisen im Batteriepass
Welche Zertifikate braucht der Batteriepass zwingend?
Ist die UN-38.3-Prüfzusammenfassung Teil des Batteriepasses?
Wer stellt die EU-Konformitätserklärung für eine Batterie aus?
Werden hochgeladene Zertifikate im Batteriepass öffentlich sichtbar?
Muss der CO₂-Fußabdruck ab Februar 2027 im Pass stehen?
Ab wann gilt die Sorgfaltspflicht für Batterie-Rohstoffe?
Quellen & Weiterlesen
Passende Leitfäden
Welche Daten kommen in den Batteriepass? ordnet die Datenpunkte den drei Zugriffsebenen zu. Batteriepass erstellen beschreibt den Ablauf vom Modell zum QR-Code. Der CO₂-Fußabdruck der Batterie erklärt, warum dieses Feld heute leer bleibt. Die EU-Batterieverordnung gibt den Gesamtüberblick.
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