Welche Daten kommen in den Batteriepass?
Der digitale Batteriepass nach EU-Verordnung 2023/1542 ist kein Etikett - er ist ein strukturierter Datensatz mit rund neunzig Pflichtfeldern. Dieser Leitfaden zeigt, welche Daten hineingehören, wer sie sehen darf und wie sie über den QR-Code abrufbar werden.
- Der Batteriepass ist ein Datensatz, kein Aufkleber. Artikel 77 und Anhang XIII definieren rund 90 Pflichtfelder - von der Zellchemie bis zum CO₂-Fußabdruck.
- Nicht jedes Feld ist öffentlich. Die Verordnung staffelt die Daten in drei Zugriffsebenen: öffentlich, berechtigtes Interesse und nur für Behörden.
- Ein QR-Code pro Einheit verlinkt den Pass. Als GS1 Digital Link und nach DIN DKE SPEC 99100 - maschinen- und menschenlesbar zugleich.
- Die Daten kommen aus der Lieferkette. Rezyklatanteile, Sorgfaltspflicht und Materiallisten liefern meist die Zulieferer - die Datensammlung ist der eigentliche Aufwand.
So sieht ein Batteriepass aus
Jede pflichtige Batterie erhält ab Februar 2027 einen eindeutigen Datensatz, der über einen QR-Code auf dem Gehäuse erreichbar ist. Ein vereinfachtes Beispiel:
Ein Datensatz, drei Sichten
Der Pass bündelt alle Pflichtangaben eines Modells und jeder Einheit an einem Ort. Verbraucher scannen den QR-Code und sehen die öffentlichen Felder; Recycler und Behörden erhalten über eine Berechtigung tiefergehende Daten.
Der eindeutige Produktcode verweist auf eine dezentrale, interoperable Infrastruktur (Catena-X, Asset Administration Shell) - nicht auf eine PDF-Datei.
- Eindeutige Kennung je Einheit
- Öffentliche und geschützte Datenräume
- Maschinenlesbar für Marktaufsicht
Die acht Datenkategorien aus Anhang XIII
Anhang XIII der Verordnung 2023/1542 gruppiert die Pflichtangaben in acht Blöcke. Die Spalte rechts zeigt, wer den jeweiligen Block standardmäßig einsehen darf.
| Datenkategorie | Typische Felder | Zugriff |
|---|---|---|
| Allgemeine Batterie- & Herstellerangaben | Hersteller, Batteriekategorie, Modell, Herstellungsort & -datum, Gewicht, eindeutige Kennung | Öffentlich |
| CO₂-Fußabdruck | Gesamt-Fußabdruck (kg CO₂e/kWh), Wert je Lebenszyklusphase, Leistungsklasse A–G | Öffentlich |
| Rezyklat- & erneuerbarer Anteil | Recycelter Anteil an Kobalt, Lithium, Nickel und Blei; Anteil erneuerbarer Energie | Öffentlich |
| Leistung & Haltbarkeit | Nennkapazität, Innenwiderstand, Energiewirkungsgrad, erwartete Lebensdauer, State of Health (SoH) | Berechtigt |
| Zusammensetzung | Chemie, kritische Rohstoffe, gefährliche Stoffe, verbaute Zellchemie & Materialliste | Berechtigt |
| Demontage & Sicherheit | Demontageanleitung, Sicherheitsdatenblatt, Brandschutzklasse, Ersatzteil- & Reparaturhinweise | Berechtigt |
| Lieferketten-Sorgfaltspflicht | Öffentlicher Due-Diligence-Bericht zu Kobalt, Lithium, Nickel, Naturgraphit | Öffentlich |
| Konformität & Kreislaufwirtschaft | Konformitätserklärung, Prüfberichte, Sammel- & Recyclingnachweise, Zertifikate | Behörden |
Vereinfachte Darstellung. Einzelne Felder innerhalb einer Kategorie können abweichende Zugriffsstufen haben - maßgeblich ist der Verordnungstext (Anhang XIII, Art. 77–78).
Wer darf welche Daten sehen?
Der Batteriepass ist bewusst kein „alles-oder-nichts"-Dokument. Die Verordnung unterscheidet drei Zugriffsebenen, damit Betriebsgeheimnisse geschützt bleiben und Verbraucher trotzdem informiert sind.
Für alle per QR-Scan
Allgemeine Angaben, CO₂-Fußabdruck, Rezyklat- und erneuerbarer Anteil, Sorgfaltspflicht-Bericht sowie grundlegende Sicherheits- und Recyclinghinweise.
Fachleute & Recycler
Personen mit berechtigtem Interesse und die EU-Kommission: detaillierte Zusammensetzung, Demontageanleitungen und vollständige Leistungs- & Alterungsdaten.
Aufsicht & notifizierte Stellen
Marktüberwachung, notifizierte Stellen und Kommission: vollständige Prüfberichte, Konformitätsnachweise und die tiefsten Lieferkettendaten.
Das wichtigste öffentliche Pflichtfeld
Der CO₂-Fußabdruck ist eines der prominentesten öffentlichen Felder. Er wird pro Modell über den gesamten Lebenszyklus berechnet und später einer Leistungsklasse A–G zugeordnet.
Klassen A – G
Vergleichbar mit dem Energielabel. Das Feld verlangt einen verifizierten Wert - geschätzte Zahlen ohne Nachweis genügen nicht.
Recycelte Rohstoffe pro Metall
Der Pass deklariert je enthaltenem Metall den Anteil aus recycelten Quellen. Ab 2031 gelten dafür verbindliche Mindestwerte - der Datensatz muss den Nachweis liefern.
Mindestwerte nach Art. 8 der Verordnung. Ab 2036 steigen die Quoten weiter - der Pass muss die Herkunft der Rezyklate belegbar machen.
Wie die Daten an die Batterie kommen
Die Verbindung zwischen physischer Batterie und digitalem Pass entsteht über einen QR-Code auf dem Gehäuse. Er trägt eine eindeutige Produktkennung und ist als GS1 Digital Link aufgebaut - dieselbe URL ist damit sowohl für Menschen als auch für Maschinen (Marktaufsicht, Recycler-Systeme) auflösbar. Alle Details zur Kennzeichnungspflicht stehen im Leitfaden QR-Code auf Batterien ab 2027.
Standard-Grundlage: DIN DKE SPEC 99100
Die deutsche Spezifikation DIN DKE SPEC 99100 definiert das Datenmodell des Batteriepasses - welche Felder in welchem Format vorliegen müssen. Zusammen mit dem GS1 Digital Link und interoperablen Standards wie Catena-X entsteht daraus ein maschinenlesbarer, EU-weit einheitlicher Pass. Maßgeblich bleibt der Verordnungstext (Art. 77, Anhang XIII).
Der eigentliche Aufwand: die Datensammlung
Die meisten Pflichtfelder liegen nicht im eigenen Haus, sondern in der Lieferkette. Drei Schritte führen vom Rohdatum zum konformen Pass:
Materiallisten, Rezyklatanteile und CO₂-Werte von Zell- und Komponentenlieferanten anfragen und strukturiert erfassen.
Werte auf Vollständigkeit und Plausibilität prüfen, Nachweise und Zertifikate verknüpfen - verifizierte Daten statt Schätzungen.
Pass je Einheit serialisieren, QR-Code erzeugen und die richtigen Felder in die passende Zugriffsebene publizieren.
Quellen & Weiterlesen
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Der Pflicht-Check zeigt dir, welche Kategorie, Zugriffsebenen und Datenfelder konkret für deine Batterie relevant sind - und wie du die Datensammlung strukturiert startest.