QR-Code auf Batterien: Pflicht ab 2027.
Ab dem 18. Februar 2027 muss jede Batterie in der EU einen QR-Code tragen - nicht nur die mit Batteriepass. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, was Artikel 13 der EU-Batterieverordnung 2023/1542 genau verlangt, wie der Code aussehen muss und warum ein einfacher QR-Generator dafür nicht reicht.
- Die QR-Pflicht trifft alle Batterien. Artikel 13 Abs. 6 verlangt ab dem 18.02.2027 einen QR-Code auf jeder Batterie - vom Geräteakku bis zum Industriespeicher.
- Der Code hat zwei mögliche Ziele. Bei EV-, LMT- und Industriebatterien über 2 kWh öffnet er den digitalen Batteriepass, bei allen anderen die Pflichtinformationen der Kennzeichnung.
- Die Gestaltung ist geregelt. Starker Kontrast zur Hintergrundfarbe (seit der Berichtigung 2024 statt „100 % schwarz“), gut lesbar für gängige Scanner, gedruckt oder graviert - sichtbar, lesbar und dauerhaft (Anhang VI Teil C, Art. 13 Abs. 7).
- Statische Links reichen nicht. Pass-pflichtige Batterien brauchen eine eindeutige Kennung je Einheit und einen dauerhaft auflösbaren Link - dafür hat sich der GS1 Digital Link etabliert.
Ein QR-Code, zwei Aufgaben
Viele verwechseln die QR-Pflicht mit der Batteriepass-Pflicht - dabei sind es zwei verschiedene Regeln, die sich denselben Code teilen. Wohin der Scan führt, hängt von der Batteriekategorie ab:
| Batteriekategorie | Wohin der QR-Code führen muss | Ziel |
|---|---|---|
| Elektrofahrzeug-Batterien (EV) | Digitaler Batteriepass (Art. 77) | Batteriepass |
| LMT-Batterien (E-Bike, E-Scooter …) | Digitaler Batteriepass (Art. 77) | Batteriepass |
| Industriebatterien > 2 kWh | Digitaler Batteriepass (Art. 77) | Batteriepass |
| Industriebatterien ≤ 2 kWh | Kennzeichnungs-Infos (Art. 13 Abs. 1–5), Konformitätserklärung & Altbatterie-Hinweise | Pflichtinfos |
| Starterbatterien (SLI) | Wiedergewonnenes Kobalt, Blei, Lithium & Nickel (Art. 8) - zusätzlich zu den Pflichtinfos | Rezyklat-Infos |
| Gerätebatterien | Kennzeichnungs-Infos (Art. 13 Abs. 1–5), Konformitätserklärung & Altbatterie-Hinweise | Pflichtinfos |
Vereinfachte Darstellung nach Art. 13 Abs. 6 der Verordnung (EU) 2023/1542. Welche Kategorie deine Batterie ist, klärt der Pflicht-Check in 90 Sekunden.
Der Weg zum 18. Februar 2027
Die QR-Pflicht kommt nicht überraschend - sie ist der letzte Baustein einer Kette von Terminen, die seit 2023 läuft:
Verordnung tritt in Kraft
Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 löst die alte Batterie-Richtlinie ab. Die Übergangsfristen beginnen zu laufen.
Symbol „getrennte Sammlung“ wird Pflicht
Alle Batterien tragen das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne (Art. 13 Abs. 4) - der erste Kennzeichnungs-Baustein der Verordnung wird scharf.
Delegierte Rechtsakte zum Batteriepass
Bis zu diesem Datum muss die Kommission die technischen Details festlegen - unter anderem Zugriffsrechte und Regeln für das Aktualisieren der Passdaten.
QR-Code auf jeder Batterie + Batteriepass
Ab jetzt gilt beides zugleich: die QR-Kennzeichnung für alle Batterien (Art. 13 Abs. 6) und der digitale Batteriepass für LMT-, EV- und Industriebatterien über 2 kWh (Art. 77).
Stand Juli 2026: Details noch in Arbeit
Einzelne harmonisierte Normen und Durchführungsrechtsakte (z. B. wer als „berechtigtes Interesse" gilt) werden noch finalisiert. Der Stichtag 18.02.2027 steht dabei fest - wer auf die letzte Detailregel wartet, verliert nur Vorbereitungszeit.
So muss der QR-Code aussehen
Anhang VI Teil C der Verordnung hält die Gestaltung bewusst schlank - statt Millimeterangaben gibt es drei klare Prinzipien:
Der Code braucht starken Farbkontrast zur Hintergrundfarbe. Die ursprüngliche Vorgabe „100 % schwarz“ wurde per Berichtigung im April 2024 gelockert - Schwarz auf Weiß bleibt aber der sichere Standard.
Die Größe muss mit gängigen Lesegeräten gut erfassbar sein. Als technische Basis empfiehlt die Verordnung ISO/IEC 18004 - den Standard hinter jedem üblichen QR-Code.
Gedruckt oder graviert - sichtbar, lesbar, dauerhaft (Art. 13 Abs. 7). Nur wenn Art oder Größe der Batterie das nicht zulassen, wandert der Code auf Verpackung und Begleitunterlagen.
Praxisfalle: Der Code muss ein Batterieleben lang halten
„Unauslöschlich" heißt: Der Code muss auch nach Jahren im Einsatz - Hitze, Vibration, Reinigung - scanbar bleiben. Ein Papieraufkleber auf dem Gehäuse eines Industriespeichers fällt da schnell durch. Lasergravur oder beständige Etiketten sind der sichere Weg.
Warum der GS1 Digital Link zum Standard wird
Die Verordnung schreibt keinen bestimmten Link-Aufbau vor - aber sie stellt Anforderungen, die ein simpler statischer Link kaum erfüllt. Der GS1 Digital Link löst genau diese Punkte:
Ein Code für Menschen und Maschinen
Der Digital Link kodiert Produkt- und Seriennummer direkt in der URL. Derselbe Scan zeigt Verbrauchern die öffentliche Pass-Ansicht, während Recycler-Systeme und Marktaufsicht dieselbe Kennung maschinell auflösen und tiefere Datenebenen abrufen.
Dazu kommt eine harte Vorgabe: Artikel 77 Absatz 3 verlangt, dass QR-Code und individuelle Kennung der Normenreihe ISO/IEC 15459 entsprechen - GS1 ist eine der dort vorgesehenen Vergabestellen, was den Digital Link zur naheliegenden Wahl macht.
Zusammen mit dem Datenmodell der DIN DKE SPEC 99100 und interoperablen Standards wie Catena-X entsteht so ein Pass, der EU-weit gleich funktioniert - statt einer Insellösung pro Hersteller.
- Eindeutige Kennung je Einheit, nicht nur je Modell
- Ziel-URL bleibt über Jahre stabil auflösbar
- Ein Code deckt Pass-Pflicht und Handel (Sunrise 2027) ab
Vom Modell zur Einheit: der eigentliche Aufwand
Der Batteriepass gilt pro Batterie, nicht pro Modell. Wer 10.000 Speicher eines Typs verkauft, braucht 10.000 Pässe mit 10.000 eindeutigen QR-Codes - die Modelldaten sind gleich, Seriennummer und Einzeldaten nicht. Drei Schritte führen dahin:
Alle modellweiten Pflichtfelder - Chemie, CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteile, Demontagehinweise - einmal sauber erfassen.
Je produzierter Einheit eine eindeutige Kennung erzeugen und mit dem Modell verknüpfen - tausendfach, automatisiert statt per Hand.
Pro Einheit einen GS1-Digital-Link-QR generieren und druck- bzw. gravurfertig an die Produktion übergeben.
Wie du daraus Schritt für Schritt einen Batteriepass mit QR-Code erstellst, zeigt die Anleitung in fünf Schritten.
Häufige Fragen zum QR-Code
Ab wann ist der QR-Code auf Batterien Pflicht?
Brauchen wirklich alle Batterien einen QR-Code - oder nur die mit Batteriepass?
Gibt es eine vorgeschriebene Mindestgröße für den QR-Code?
Reicht ein normaler QR-Code-Generator für den Batteriepass?
Was passiert, wenn der QR-Code fehlt oder nicht funktioniert?
Quellen & Weiterlesen
Serialisierte Batteriepässe mit GS1-Digital-Link-QR - pro Einheit, automatisch.
Batteriepasswerk erzeugt aus einem Modell-Template tausende Pässe mit eindeutigen QR-Codes - konform zu EU 2023/1542 und DIN DKE SPEC 99100, gehostet in der EU.