● Wissen · 06 Kennzeichnung

QR-Code auf Batterien: Pflicht ab 2027.

Ab dem 18. Februar 2027 muss jede Batterie in der EU einen QR-Code tragen - nicht nur die mit Batteriepass. Dieser Leitfaden erklärt verständlich, was Artikel 13 der EU-Batterieverordnung 2023/1542 genau verlangt, wie der Code aussehen muss und warum ein einfacher QR-Generator dafür nicht reicht.

Lesezeit ca. 9 min · Aktualisiert: · Keine Rechtsberatung
18.02.27
QR-Pflicht
Für alle Batterien in der EU
2
Scan-Ziele
Batteriepass oder Pflichtinfos
Kontrast
statt „100 % Schwarz“
Anhang VI Teil C, berichtigt 04/2024
1 / Stück
Eindeutige Kennung
Pass-Batterien: je Einheit ein Pass
In Kürze
  • Die QR-Pflicht trifft alle Batterien. Artikel 13 Abs. 6 verlangt ab dem 18.02.2027 einen QR-Code auf jeder Batterie - vom Geräteakku bis zum Industriespeicher.
  • Der Code hat zwei mögliche Ziele. Bei EV-, LMT- und Industriebatterien über 2 kWh öffnet er den digitalen Batteriepass, bei allen anderen die Pflichtinformationen der Kennzeichnung.
  • Die Gestaltung ist geregelt. Starker Kontrast zur Hintergrundfarbe (seit der Berichtigung 2024 statt „100 % schwarz“), gut lesbar für gängige Scanner, gedruckt oder graviert - sichtbar, lesbar und dauerhaft (Anhang VI Teil C, Art. 13 Abs. 7).
  • Statische Links reichen nicht. Pass-pflichtige Batterien brauchen eine eindeutige Kennung je Einheit und einen dauerhaft auflösbaren Link - dafür hat sich der GS1 Digital Link etabliert.
01 · Scan-Ziele

Ein QR-Code, zwei Aufgaben

Viele verwechseln die QR-Pflicht mit der Batteriepass-Pflicht - dabei sind es zwei verschiedene Regeln, die sich denselben Code teilen. Wohin der Scan führt, hängt von der Batteriekategorie ab:

BatteriekategorieWohin der QR-Code führen mussZiel
Elektrofahrzeug-Batterien (EV)Digitaler Batteriepass (Art. 77)Batteriepass
LMT-Batterien (E-Bike, E-Scooter …)Digitaler Batteriepass (Art. 77)Batteriepass
Industriebatterien > 2 kWhDigitaler Batteriepass (Art. 77)Batteriepass
Industriebatterien ≤ 2 kWhKennzeichnungs-Infos (Art. 13 Abs. 1–5), Konformitätserklärung & Altbatterie-HinweisePflichtinfos
Starterbatterien (SLI)Wiedergewonnenes Kobalt, Blei, Lithium & Nickel (Art. 8) - zusätzlich zu den PflichtinfosRezyklat-Infos
GerätebatterienKennzeichnungs-Infos (Art. 13 Abs. 1–5), Konformitätserklärung & Altbatterie-HinweisePflichtinfos

Vereinfachte Darstellung nach Art. 13 Abs. 6 der Verordnung (EU) 2023/1542. Welche Kategorie deine Batterie ist, klärt der Pflicht-Check in 90 Sekunden.

02 · Fristen

Der Weg zum 18. Februar 2027

Die QR-Pflicht kommt nicht überraschend - sie ist der letzte Baustein einer Kette von Terminen, die seit 2023 läuft:

17.08.2023

Verordnung tritt in Kraft

Die EU-Batterieverordnung 2023/1542 löst die alte Batterie-Richtlinie ab. Die Übergangsfristen beginnen zu laufen.

18.08.2025

Symbol „getrennte Sammlung“ wird Pflicht

Alle Batterien tragen das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne (Art. 13 Abs. 4) - der erste Kennzeichnungs-Baustein der Verordnung wird scharf.

18.08.2026

Delegierte Rechtsakte zum Batteriepass

Bis zu diesem Datum muss die Kommission die technischen Details festlegen - unter anderem Zugriffsrechte und Regeln für das Aktualisieren der Passdaten.

18.02.2027Stichtag

QR-Code auf jeder Batterie + Batteriepass

Ab jetzt gilt beides zugleich: die QR-Kennzeichnung für alle Batterien (Art. 13 Abs. 6) und der digitale Batteriepass für LMT-, EV- und Industriebatterien über 2 kWh (Art. 77).

Stand Juli 2026: Details noch in Arbeit

Einzelne harmonisierte Normen und Durchführungsrechtsakte (z. B. wer als „berechtigtes Interesse" gilt) werden noch finalisiert. Der Stichtag 18.02.2027 steht dabei fest - wer auf die letzte Detailregel wartet, verliert nur Vorbereitungszeit.

03 · Gestaltung

So muss der QR-Code aussehen

Anhang VI Teil C der Verordnung hält die Gestaltung bewusst schlank - statt Millimeterangaben gibt es drei klare Prinzipien:

1
Kontrast

Der Code braucht starken Farbkontrast zur Hintergrundfarbe. Die ursprüngliche Vorgabe „100 % schwarz“ wurde per Berichtigung im April 2024 gelockert - Schwarz auf Weiß bleibt aber der sichere Standard.

2
Lesbarkeit

Die Größe muss mit gängigen Lesegeräten gut erfassbar sein. Als technische Basis empfiehlt die Verordnung ISO/IEC 18004 - den Standard hinter jedem üblichen QR-Code.

3
Dauerhaftigkeit

Gedruckt oder graviert - sichtbar, lesbar, dauerhaft (Art. 13 Abs. 7). Nur wenn Art oder Größe der Batterie das nicht zulassen, wandert der Code auf Verpackung und Begleitunterlagen.

Praxisfalle: Der Code muss ein Batterieleben lang halten

„Unauslöschlich" heißt: Der Code muss auch nach Jahren im Einsatz - Hitze, Vibration, Reinigung - scanbar bleiben. Ein Papieraufkleber auf dem Gehäuse eines Industriespeichers fällt da schnell durch. Lasergravur oder beständige Etiketten sind der sichere Weg.

05 · Serialisierung

Vom Modell zur Einheit: der eigentliche Aufwand

Der Batteriepass gilt pro Batterie, nicht pro Modell. Wer 10.000 Speicher eines Typs verkauft, braucht 10.000 Pässe mit 10.000 eindeutigen QR-Codes - die Modelldaten sind gleich, Seriennummer und Einzeldaten nicht. Drei Schritte führen dahin:

1
Modell anlegen

Alle modellweiten Pflichtfelder - Chemie, CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteile, Demontagehinweise - einmal sauber erfassen.

2
Einheiten serialisieren

Je produzierter Einheit eine eindeutige Kennung erzeugen und mit dem Modell verknüpfen - tausendfach, automatisiert statt per Hand.

3
QR-Codes ausgeben

Pro Einheit einen GS1-Digital-Link-QR generieren und druck- bzw. gravurfertig an die Produktion übergeben.

Wie du daraus Schritt für Schritt einen Batteriepass mit QR-Code erstellst, zeigt die Anleitung in fünf Schritten.

06 · FAQ

Häufige Fragen zum QR-Code

Ab wann ist der QR-Code auf Batterien Pflicht?
Ab dem 18. Februar 2027. Artikel 13 Absatz 6 der EU-Batterieverordnung 2023/1542 verlangt ab diesem Tag einen QR-Code auf allen Batterien, die in der EU in Verkehr gebracht werden - unabhängig von Größe und Kategorie.
Brauchen wirklich alle Batterien einen QR-Code - oder nur die mit Batteriepass?
Alle. Der digitale Batteriepass gilt nur für LMT-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Elektrofahrzeug-Batterien. Die QR-Code-Pflicht aus Artikel 13(6) erfasst dagegen jede Batterie. Bei Pass-pflichtigen Batterien führt der Code zum Batteriepass, bei allen anderen zu den Pflichtinformationen der Kennzeichnung samt Konformitätserklärung und Altbatterie-Hinweisen; bei Starterbatterien (SLI) zusätzlich zu den Mengen an wiedergewonnenem Kobalt, Blei, Lithium und Nickel nach Artikel 8.
Gibt es eine vorgeschriebene Mindestgröße für den QR-Code?
Die Verordnung nennt keine Maße in Millimetern. Anhang VI Teil C verlangt einen QR-Code mit starkem Farbkontrast zur Hintergrundfarbe in einer Größe, die mit gängigen Lesegeräten - etwa Smartphone-Kameras - gut lesbar ist. Die ursprüngliche Fassung von 2023 verlangte noch „100 % schwarz“; diese Vorgabe wurde mit der Berichtigung vom April 2024 durch das Kontrast-Kriterium ersetzt. Als technische Grundlage empfiehlt die Verordnung in Erwägungsgrund 44 die Norm ISO/IEC 18004.
Reicht ein normaler QR-Code-Generator für den Batteriepass?
Für Pass-pflichtige Batterien in der Regel nicht. Jede einzelne Einheit braucht eine eindeutige Kennung, der Link muss über Jahre stabil auflösbar bleiben und maschinenlesbar auf die Passdaten zeigen. In der Praxis hat sich dafür der GS1 Digital Link etabliert - ein statischer Link auf eine Webseite erfüllt das nicht.
Was passiert, wenn der QR-Code fehlt oder nicht funktioniert?
Die Batterie ist dann formal nicht konform und darf nicht in Verkehr gebracht werden. Marktüberwachungsbehörden können Nachbesserung, Rücknahme oder Rückruf anordnen; die Mitgliedstaaten legen zusätzlich Sanktionen fest. Der QR-Code ist Teil der Kennzeichnungspflicht - kein optionales Extra.
07 · Quellen

Quellen & Weiterlesen

Vom Modell zu tausenden QR-Codes

Serialisierte Batteriepässe mit GS1-Digital-Link-QR - pro Einheit, automatisch.

Batteriepasswerk erzeugt aus einem Modell-Template tausende Pässe mit eindeutigen QR-Codes - konform zu EU 2023/1542 und DIN DKE SPEC 99100, gehostet in der EU.