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Sorgfaltspflichten in der Lieferkette: Batterien ab 2027

Wer Batterien in der EU in Verkehr bringt, muss ab dem 18. August 2027 belegen, woher Kobalt, Naturgrafit, Lithium und Nickel stammen und welche Risiken damit verbunden sind. Kapitel VII der EU-Batterieverordnung macht aus diesen Sorgfaltspflichten kein Bekenntnis, sondern ein geprüftes Verfahren - und Anhang XIII zieht das Ergebnis in den öffentlichen Batteriepass.

Von Grigor Muradyan · Lesezeit ca. 12 min · Aktualisiert: · Keine Rechtsberatung
18.08.27
Geltungsbeginn
Verschoben durch Verordnung 2025/1561
40 Mio. €
Umsatzschwelle
Artikel 47, Konzernumsatz zählt mit
4
Rohstoffe
Kobalt, Naturgrafit, Lithium, Nickel
15
Risikokategorien
Anhang X Nummer 2, einzeln benannt
In Kürze
  • Der Stichtag ist der 18. August 2027, nicht mehr 2025. Die Verordnung (EU) 2025/1561 hat den Geltungsbeginn in Artikel 48 Absatz 1 um zwei Jahre verschoben. Der Pflichteninhalt blieb dabei unverändert.
  • Nicht jedes Unternehmen ist betroffen. Unter 40 Millionen Euro Nettoumsatz greift Kapitel VII nicht - aber nur, wenn auch der Konzernumsatz darunter bleibt. Die Batteriepass-Pflicht selbst kennt keine solche Schwelle.
  • Sorgfaltspflicht heißt hier: Verfahren, nicht Versprechen. Managementsystem, Chain of Custody, Risikomanagement, Prüfung durch eine notifizierte Stelle und ein jährlicher, öffentlicher Bericht - vier Artikel, die aufeinander aufbauen.
  • Das Ergebnis landet im Pass. Anhang XIII Nummer 1 Buchstabe d macht die Angaben zur verantwortungsvollen Beschaffung aus dem Bericht zum öffentlich sichtbaren Passinhalt - sechs Monate, nachdem der Pass selbst Pflicht wird.
01 · Rechtsrahmen

Was die Verordnung unter Sorgfaltspflicht versteht

„Sorgfaltspflichten in der Lieferkette" klingt nach einer Haltung. In der EU-Batterieverordnung ist es ein durchgetakteter Prozess mit Prüfstelle, Bericht und Aufbewahrungsfrist.

Kapitel VII der Verordnung (EU) 2023/1542 umfasst die Artikel 47 bis 53. Es verlangt von Wirtschaftsakteuren, die Batterien in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, eine eigene Sorgfaltspflichten-Politik für Batterien: ein Regelwerk, das die Beschaffung, Verarbeitung und den Handel der vier Rohstoffe aus Anhang X abdeckt und das nicht nur existieren, sondern funktionieren und geprüft werden muss.

Der Zuschnitt ist enger als bei den allgemeinen Lieferkettengesetzen: Es geht nicht um die gesamte Wertschöpfungskette eines Unternehmens, sondern um die vorgelagerte Kette der batterierelevanten Rohstoffe. Artikel 47 Absatz 3 stellt außerdem klar, dass die Vorschriften des Unionsrechts zu Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten unberührt bleiben - beide Regelwerke gelten nebeneinander, eines ersetzt das andere nicht.

02 · Geltung

Wen die Sorgfaltspflichten treffen - und wen nicht

Artikel 47 beschreibt den Anwendungsbereich von hinten: Er sagt nicht, wer betroffen ist, sondern wer ausgenommen ist. Zwei Ausnahmen gibt es, und beide haben einen Haken.

Anwendungsbereich nach Artikel 47
  1. Eigener Nettoumsatz

    Maßgeblich ist das Geschäftsjahr vor dem letzten Geschäftsjahr. Wer darunter bleibt, ist nur dann draußen, wenn auch Gate 2 hält. 40 Mio. EUR.

    Art. 47 Abs. 1
  2. Konzernbetrachtung

    Gehört das Unternehmen zu einer Gruppe aus Mutter- und Tochtergesellschaften, zählt der konsolidierte Umsatz. Eine kleine Tochter eines großen Konzerns bleibt in der Pflicht. 40 Mio. EUR.

    Art. 47 Abs. 1
  3. Wiederverwendete Batterie

    War die Batterie vor der Vorbereitung zur Wiederverwendung, der Umnutzung oder dem Wiederaufbereiten schon in Verkehr, gilt Kapitel VII für dieses Inverkehrbringen nicht.

    Art. 47 Abs. 2
Drei Beispiele, durchgerechnet
Hersteller von Heimspeichern
Eigener Umsatz
62 Mio. EUR
Konzernumsatz
kein Konzern
Vorher schon in Verkehr
nein

Sorgfaltspflichten gelten

Importeur von LMT-Akkus
Eigener Umsatz
18 Mio. EUR
Konzernumsatz
24 Mio. EUR
Vorher schon in Verkehr
nein

Unter der Schwelle - Kapitel VII gilt nicht

Repowering-Betrieb, Second-Life-Pack
Eigener Umsatz
90 Mio. EUR
Konzernumsatz
kein Konzern
Vorher schon in Verkehr
ja

Wiederverwendung - Kapitel VII gilt für dieses Inverkehrbringen nicht

Die Sorgfaltspflichten treffen nicht jeden. Artikel 47 kennt genau zwei Ausnahmen: eine Umsatzschwelle mit Konzernbetrachtung und eine Ausnahme für Batterien, die vor der Wiederverwendung schon einmal in Verkehr waren.

Die Umsatzschwelle liegt bei 40 Millionen Euro Nettoumsatz, gemessen im Geschäftsjahr vor dem letzten Geschäftsjahr. Der zweite Halbsatz ist der entscheidende: Ausgenommen ist nur, wer zusätzlich nicht zu einer Gruppe aus Mutter- und Tochtergesellschaften gehört, die konsolidiert über dieser Grenze liegt. Eine Vertriebstochter mit 12 Millionen Euro Umsatz im Konzernverbund eines Milliardenunternehmens ist damit voll in der Pflicht.

Die zweite Ausnahme hängt an der einzelnen Batterie, nicht am Unternehmen. War die Batterie vor der Vorbereitung zur Wiederverwendung, der Umnutzung oder dem Wiederaufbereiten schon einmal in Verkehr, greift Kapitel VII für dieses erneute Inverkehrbringen nicht. Das ist die gleiche Logik, die auch an anderen Stellen der Verordnung Second-Life-Batterien entlastet - nachzulesen im Leitfaden Batterie-Recycling und Rezyklatanteil.

03 · Fristen

Warum aus dem 18.08.2025 der 18.08.2027 wurde

Die Sorgfaltspflichten sind die einzige Pflicht der Batterieverordnung, deren Start bereits per Gesetz verschoben wurde. Der Grund steht offen in den Erwägungsgründen.

17.08.2023

Verordnung 2023/1542 tritt in Kraft

Kapitel VII steht im Text, der Geltungsbeginn der Sorgfaltspflichten ist auf den 18.08.2025 datiert.

21.05.2025

Omnibus-IV-Paket der Kommission

Die Kommission legt drei Vorschläge vor, darunter einen eigenen zu den Sorgfaltspflichten für Batterien und einen zur Ausweitung von KMU-Erleichterungen.

30.07.2025Rechtskraft

Verordnung (EU) 2025/1561 im Amtsblatt

Am 18.07.2025 beschlossen, am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Sie ändert genau zwei Daten in Artikel 48: Absatz 1 von 2025 auf 2027, Absatz 5 vom 18.02.2025 auf den 26.07.2026.

26.07.2026

Frist für die Leitlinien der Kommission

Artikel 48 Absatz 5 verlangt Leitlinien zur Anwendung der Artikel 49 und 50. Das Datum wurde bewusst an die Leitlinien zur Richtlinie (EU) 2024/1760 angeglichen.

18.02.2027Pass-Pflicht

Der Batteriepass wird Pflicht

Das Passfeld für die verantwortungsvolle Beschaffung existiert damit sechs Monate früher als die Pflicht, die es füllt.

18.08.2027Sorgfaltspflichten

Kapitel VII gilt

Politik, Managementsystem, Risikomanagement, Prüfung und Bericht müssen zu diesem Zeitpunkt stehen - nicht erst begonnen sein.

Die Begründung ist ein Praxishinweis

Die Erwägungsgründe der Verordnung (EU) 2025/1561 nennen drei Gründe: die veränderte geopolitische Lage bei der Rohstoffbeschaffung, die länger als erwartet dauernde Benennung notifizierter Stellen und den Umstand, dass Sorgfaltspflichten-Systeme für Batterierohstoffe erst noch entwickelt und von der Kommission anerkannt werden müssen. Wer heute eine Prüfstelle sucht, sollte diesen Engpass einplanen statt ihn zu entdecken.

Die 150-Millionen-Grenze ist ein Vorschlag, kein geltendes Recht

In Fachbeiträgen kursiert eine Schwelle von 150 Millionen Euro und ein Dreijahresrhythmus für den Bericht. Beides stammt aus dem Omnibus-IV-Paket vom 21. Mai 2025 und ist Stand dieses Artikels nicht in Kraft getreten. Rechtlich verbindlich sind weiterhin die 40 Millionen Euro aus Artikel 47 und der jährliche Bericht aus Artikel 52 Absatz 3. Wer auf die Erleichterung plant, plant auf einen Entwurf.

04 · Pflichten

Die vier Bausteine: Managementsystem, Risiko, Prüfung, Bericht

Artikel 49 baut das System, Artikel 50 betreibt es, Artikel 51 prüft es, Artikel 52 veröffentlicht das Ergebnis. Jeder Baustein setzt den vorherigen voraus.

Von der Unternehmenspolitik bis in den öffentlichen Pass
  1. Art. 49 Abs. 1Managementsystem

    Politik, Standards, Verantwortung im Top-Management

    6 Elemente
  2. Art. 49 Abs. 2Chain of Custody

    Rückverfolgung bis zu den vorgelagerten Akteuren

    6 Angaben je Rohstoff
  3. Art. 50Risikomanagement

    Risiken erkennen, bewerten, Maßnahmenplan umsetzen

    15 Risikokategorien
  4. Art. 51Prüfung

    Notifizierte Stelle: Prüfbericht und Genehmigungsentscheidung

    2 Dokumente
  5. Art. 52 Abs. 3Bericht

    Jährlich überprüft, öffentlich im Internet

    jährlich
  6. Anhang XIII Nr. 1 dBatteriepass

    Verantwortungsvolle Beschaffung, öffentlich sichtbar

    öffentlich
Die vier Pflichtbausteine der Sorgfaltspflicht enden nicht beim Bericht. Anhang XIII Nummer 1 Buchstabe d macht die Angaben zur verantwortungsvollen Beschaffung aus genau diesem Bericht zum öffentlich sichtbaren Feld im Batteriepass.

Artikel 49 Absatz 1 zählt sechs Elemente auf, die das Managementsystem enthalten muss. Sie sind der Kern der Pflicht und der Teil, der am längsten dauert:

1
Politik verabschieden und kommunizieren

Eine Sorgfaltspflichten-Politik zu den Rohstoffen aus Anhang X Nummer 1 und den Risikokategorien aus Nummer 2 - gegenüber Lieferanten und der Öffentlichkeit.

2
Internationale Standards einarbeiten

Die Politik muss die Standards der anerkannten Instrumente aus Anhang X Nummer 4 aufnehmen, etwa die UN-Leitprinzipien und die OECD-Leitfäden.

3
Verantwortung im Top-Management

Die Aufsicht über die Politik wird der obersten Führungsebene zugewiesen. Die Aufzeichnungen des Systems sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren.

4
Kontroll- und Transparenzsystem

Einschließlich einer Chain of Custody oder eines Rückverfolgungssystems, das die vorgelagerten Akteure der Lieferkette benennt.

5
Politik in Lieferantenverträge

Die Politik samt Risikomanagementmaßnahmen wird Bestandteil der Verträge und Vereinbarungen mit den Lieferanten.

6
Beschwerdemechanismus

Mit Frühwarnsystem und Abhilfemechanismus, auf Grundlage der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Auch gemeinsam mit anderen Akteuren oder über eine externe Stelle möglich.

Artikel 50 verlangt anschließend, Risiken zu identifizieren, zu bewerten und mit einem Maßnahmenplan zu beantworten - bis hin zur Frage, ob die Zusammenarbeit mit einem Lieferanten ausgesetzt oder beendet wird, wenn Abhilfe scheitert. Wer weiter handelt und parallel Risiken mindert, muss vorher mit Lieferanten und Betroffenen sprechen, ausdrücklich auch mit lokalen Gemeinschaften und Behörden.

Am Ende steht die Aufbewahrung: Nach Artikel 48 Absatz 3 sind die Unterlagen einschließlich Prüfbericht, Genehmigungsentscheidung und Auditberichten zehn Jahre lang aufzubewahren, gerechnet ab dem Inverkehrbringen der letzten Batterie, die unter dieser Politik hergestellt wurde.

05 · Anhang X

Vier Rohstoffe, fünfzehn benannte Risiken

Anhang X ist kein Anhang zum Überblättern, sondern die Prüfliste, gegen die das Risikomanagement läuft. Er nennt die Rohstoffe, die Risiken und den Maßstab.

Anhang X: Rohstoffe und Risikokategorien
RohstoffeAnhang X Nr. 1
  • Kobalt
  • Naturgrafit
  • Lithium
  • Nickel

Dazu kommen die chemischen Verbindungen dieser vier Rohstoffe, soweit sie für die Aktivmaterialien der Batterie nötig sind (Nr. 1 Buchstabe e).

Umwelt, Klima, Gesundheit2 (a)
  • Luft, einschließlich Treibhausgasemissionen
  • Wasser, einschließlich Meeresumwelt und Wassermenge
  • Boden, einschließlich Erosion und Landdegradation
  • Biodiversität und Ökosystemleistungen
  • gefährliche Stoffe
  • Lärm und Vibration
  • Anlagensicherheit
  • Energieverbrauch
  • Abfälle und Rückstände
9 / 15
Menschen- und Arbeitsrechte2 (b)
  • Arbeitsschutz
  • Kinderarbeit
  • Zwangsarbeit
  • Diskriminierung
  • Gewerkschaftsfreiheit
5 / 15
Gemeinschaftsleben2 (c)
  • Gemeinschaftsleben, einschließlich des Lebens indigener Völker
1 / 15
Maßstab der PolitikAnhang X Nr. 4
  • Internationale Menschenrechtscharta
  • UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte
  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
  • ILO-Dreigliedrige Grundsatzerklärung
  • OECD-Leitfaden für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln
  • OECD-Leitfaden Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten
Anhang X ist die Prüfliste, gegen die das Risikomanagement läuft: vier Rohstoffe und ihre chemischen Verbindungen, dazu fünfzehn einzeln benannte Risiken in drei Gruppen. (15 benannte Risiken)

Bemerkenswert an der Liste ist, was nicht darin steht: Kupfer, Mangan und Aluminium fehlen, obwohl sie in jeder Zelle vorkommen. Die Kommission darf die Liste nach Artikel 48 Absatz 8 per delegiertem Rechtsakt an den technischen Fortschritt und an Änderungen der Konfliktmineralien-Verordnung anpassen. Wer sein Rückverfolgungssystem baut, sollte es deshalb so anlegen, dass ein fünfter Rohstoff nicht zu einem neuen Projekt wird.

Welche Chemien welche dieser vier Rohstoffe überhaupt enthalten, steht im Leitfaden Batterie-Chemien im Überblick - eine LFP-Zelle etwa kommt ohne Kobalt und Nickel aus.

06 · Nachweise

Was Sie beim Lieferanten konkret anfordern

Artikel 49 Absatz 2 sagt ungewöhnlich genau, welche Unterlagen die Chain of Custody tragen muss. Diese sechs Angaben sind die eigentliche Arbeit - und sie kommen fast alle von außen.

Buchst.AngabeWas genauWoher
aBeschreibung des RohstoffsHandelsname und Art des MaterialsEigene Stückliste, bestätigt vom Lieferanten
bLieferantName und Anschrift des Lieferanten, der den Rohstoff geliefert hatEinkauf, Stammdaten
cUrsprungsland und TransaktionenVon der Gewinnung des Rohstoffs bis zum unmittelbaren LieferantenLieferant, mehrstufig abgefragt
dMenge im ProduktAnteil des Rohstoffs in der Batterie, in Prozent oder GewichtZellhersteller, Materialdatenblatt
ePrüfberichte zu LieferantenVon einer notifizierten Stelle ausgestellte DrittprüfberichteLieferant, weiterzureichen an nachgelagerte Akteure
fKonflikt- und HochrisikogebieteFehlen die Prüfberichte, zusätzliche Angaben nach dem OECD-Leitfaden, etwa Mine, Handels- und Verarbeitungsorte, gezahlte Steuern und AbgabenLieferant, nur im Anlassfall

Buchstabe c ist der schwierigste Punkt. Verlangt ist nicht nur das Ursprungsland, sondern die Kette der Markttransaktionen von der Gewinnung des Rohstoffs bis zum unmittelbaren Lieferanten. Wer bei Tier 1 aufhört, erfüllt den Buchstaben nicht. Buchstabe e hilft dabei: Drittprüfberichte, die eine notifizierte Stelle für einen Lieferanten ausgestellt hat, sind von diesem an die nachgelagerten Akteure weiterzugeben.

Wie sich Werte, Dokumente und Zuständigkeiten beim Lieferanten strukturiert einsammeln lassen, zeigt der Leitfaden Welche Nachweise verlangt der Batteriepass und die Seite Zulieferer und Lieferantendaten.

07 · Batteriepass

Warum der Bericht im öffentlichen Batteriepass steht

Der Punkt, den die meisten Übersichten auslassen: Die Sorgfaltspflicht endet nicht bei der Behörde. Ein Teil ihres Ergebnisses wird über den Pass für jeden sichtbar, der den QR-Code scannt.

Anhang XIII Nummer 1 Buchstabe d führt unter den öffentlich zugänglichen Angaben zum Batteriemodell die „Angaben zur verantwortungsvollen Beschaffung, wie sie im Bericht über die Sorgfaltspflichten-Politik gemäß Artikel 52 Absatz 3 aufgeführt sind" auf. Die öffentliche Ebene des Passes verweist damit auf den öffentlichen Jahresbericht - nicht auf die Prüfunterlagen. Artikel 52 unterscheidet vier Empfängerkreise:

Wer sieht esWasWieFundstelle
ÖffentlichkeitJahresbericht zur Sorgfaltspflichten-PolitikIm Internet, dauerhaft abrufbarArt. 52 Abs. 3
Öffentlichkeit, über den PassAngaben zur verantwortungsvollen Beschaffung aus diesem BerichtBatteriepass, öffentliche EbeneAnhang XIII Nr. 1 d
Marktüberwachung, nationale BehördenPrüfbericht, Genehmigungsentscheidung, Auditberichte, Nachweise zu anerkannten SystemenAuf AnfrageArt. 52 Abs. 1
Unmittelbare AbnehmerAlle einschlägigen Informationen aus der Sorgfaltspflichten-PolitikDirekt, unter Wahrung von GeschäftsgeheimnissenArt. 52 Abs. 2

Sechs Monate, in denen das Feld existiert, aber die Pflicht fehlt

Der Batteriepass ist ab dem 18.02.2027 Pflicht, die Sorgfaltspflichten erst ab dem 18.08.2027. Dazwischen liegt ein halbes Jahr, in dem ein Pass ein Feld für die verantwortungsvolle Beschaffung vorsieht, dessen Grundlage - der Bericht nach Artikel 52 Absatz 3 - für viele Unternehmen rechtlich noch nicht gefordert ist. Wer ehrlich bleiben will, lässt das Feld in dieser Zeit nachvollziehbar leer oder erklärt den Stand, statt eine Aussage zu erfinden. Der Verordnungstext ist die verbindliche Grundlage, nicht die Schätzung eines Anbieters.

Welche Angaben sonst noch auf der öffentlichen Ebene landen und wer die anderen beiden Zugriffsebenen sieht, steht in Welche Daten kommen in den Batteriepass. Den Gesamtzusammenhang der Verordnung erklärt EU-Batterieverordnung 2023/1542.

08 · In Batteriepasswerk

Was davon unser Produkt abdeckt - und was nicht

Batteriepasswerk ist eine Batteriepass-Software, kein Sorgfaltspflichten-System. Was wir liefern, ist die Datenseite der Pflicht: Herkunft, Nachweise, Nachvollziehbarkeit.

Lieferantendaten mit Herkunft
Lieferanten füllen ihre Angaben über einen eigenen Self-Service-Link aus, ohne Konto im System. Jeder übernommene Wert behält, von wem und wann er stammt - genau die Nachvollziehbarkeit, die eine Chain of Custody braucht.
Art. 49 Abs. 2
Nachweise und Zertifikate ablegen
Prüfberichte, Genehmigungsentscheidungen und Lieferantennachweise liegen als Dokumente am Modell, mit Ablaufdatum und Erinnerung. Auf Anfrage der Marktüberwachung sind sie damit auffindbar statt verstreut.
Art. 52 Abs. 1
Audit-Trail über jede Änderung
Jede Änderung an Modell und Pass hängt in einer SHA-256-Hash-Kette. Wer zehn Jahre aufbewahren muss, kann damit nicht nur den Stand zeigen, sondern auch, dass er seither unverändert ist.
Art. 48 Abs. 3
Das Passfeld selbst
Die Angaben zur verantwortungsvollen Beschaffung sind Teil des öffentlichen Passinhalts nach Anhang XIII. Ein eigener Anhang-X-Workflow für Politik, Risikoplan und Bericht ist als zubuchbarer Baustein angekündigt und derzeit in Vorbereitung.
Anhang XIII Nr. 1 d

Was keine Software leisten kann

Die Politik schreibt das Unternehmen, die Risikobewertung trifft das Unternehmen, und die Prüfung macht eine notifizierte Stelle. Kein Werkzeug ersetzt diese drei Schritte, und kein Anbieter kann eine Genehmigungsentscheidung vorwegnehmen. Was Software leisten kann, ist die Beweislage: die Daten, ihre Herkunft und ihre Unverändertheit.

Wie die Hash-Kette funktioniert, erklärt Audit-Trail und Datenintegrität im Batteriepass. Ob Sie überhaupt betroffen sind, klärt der Pflicht-Check in fünf Fragen.

09 · FAQ

Häufige Fragen zu den Sorgfaltspflichten

Ab wann gelten die Sorgfaltspflichten für Batterien?
Ab dem 18. August 2027. Ursprünglich stand im Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1542 der 18. August 2025; die Verordnung (EU) 2025/1561 vom 18. Juli 2025 hat dieses Datum um zwei Jahre verschoben. Verschoben wurde nur der Geltungsbeginn, nicht der Inhalt der Pflichten. Die Leitlinien der Kommission, die Artikel 48 Absatz 5 verlangt, waren im selben Zug auf den 26. Juli 2026 datiert worden.
Für welche Unternehmen gelten die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette?
Für Wirtschaftsakteure, die Batterien in der EU in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen. Artikel 47 nimmt Unternehmen aus, deren Nettoumsatz im vorletzten Geschäftsjahr unter 40 Millionen Euro lag - allerdings nur, wenn sie auch nicht zu einer Unternehmensgruppe gehören, die konsolidiert darüber liegt. Eine kleine Tochter eines großen Konzerns bleibt also in der Pflicht. Die Batteriepass-Pflicht selbst kennt keine Umsatzschwelle.
Welche Rohstoffe deckt Anhang X ab?
Vier: Kobalt, Naturgrafit, Lithium und Nickel. Dazu kommen die chemischen Verbindungen dieser Rohstoffe, soweit sie für die Aktivmaterialien der Batterie nötig sind. Andere Metalle wie Kupfer, Mangan oder Aluminium stehen nicht in Anhang X. Die Kommission darf die Liste per delegiertem Rechtsakt an den technischen Fortschritt anpassen, sie ist also nicht für immer festgeschrieben.
Muss der Bericht über die Sorgfaltspflichten öffentlich sein?
Ja. Artikel 52 Absatz 3 verlangt, dass der Bericht jährlich überprüft und öffentlich zugänglich gemacht wird, ausdrücklich auch im Internet. Er muss die betroffenen Batterien klar benennen, die Maßnahmen nach Artikel 49 und 50 beschreiben, festgestellte erhebliche negative Auswirkungen nennen und die Drittprüfung zusammenfassen, einschließlich des Namens der notifizierten Stelle. Geschäftsgeheimnisse dürfen dabei gewahrt bleiben.
Wer prüft die Sorgfaltspflichten-Politik eines Unternehmens?
Eine notifizierte Stelle. Nach Artikel 48 Absatz 2 muss die Politik von ihr verifiziert und anschließend regelmäßig auditiert werden. Artikel 51 beschreibt, was die Prüfung abdecken muss, und verlangt am Ende zwei Dokumente: einen Prüfbericht und, bei Konformität, eine Genehmigungsentscheidung. Die Prüfgrundsätze folgen dem OECD-Leitfaden für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten.
Was haben die Sorgfaltspflichten mit dem Batteriepass zu tun?
Anhang XIII Nummer 1 Buchstabe d zählt die Angaben zur verantwortungsvollen Beschaffung aus dem Bericht nach Artikel 52 Absatz 3 zu den öffentlich zugänglichen Passinhalten. Der Pass verweist damit auf das Ergebnis der Sorgfaltsprüfung. Prüfbericht, Genehmigungsentscheidung und Auditberichte selbst bleiben dagegen den Marktüberwachungs- und nationalen Behörden vorbehalten, die sie nach Artikel 52 Absatz 1 auf Anfrage erhalten.
Gelten die Sorgfaltspflichten auch für Second-Life-Batterien?
Nein, sofern die Batterie vor der Vorbereitung zur Wiederverwendung, der Umnutzung oder dem Wiederaufbereiten bereits in Verkehr war. Artikel 47 Absatz 2 nimmt dieses erneute Inverkehrbringen von Kapitel VII aus. Die Ausnahme hängt an der einzelnen Batterie, nicht am Unternehmen: Wer daneben Neubatterien in Verkehr bringt, unterliegt für diese weiterhin den Sorgfaltspflichten.
10 · Quellen

Quellen & Weiterlesen

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