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Batteriepass-Normen: welche Norm wirklich gilt

Wer nach der Norm für den Batteriepass sucht, findet ein Dutzend Kürzel: DIN DKE SPEC 99100, EN 18219, GS1 Digital Link, IDTA 02035, Catena-X. Rechtlich benannt ist davon genau eine Normreihe. Dieser Leitfaden ordnet alle Batteriepass-Normen nach Verbindlichkeit und nach der Schicht des Passes, die sie regeln.

Von Grigor Muradyan · Lesezeit ca. 15 min · Aktualisiert: · Keine Rechtsberatung
1
Normreihe im Gesetz
ISO/IEC 15459, Art. 77 Abs. 3
8
EN-Normen 182xx
6 davon im Amtsblatt zitiert
71
Datenpunkte
Guidance der Kommission, Version 2.0
7
AAS-Teilmodelle
IDTA 02035 für Catena-X
In Kürze
  • Das Gesetz nennt genau eine Normreihe. Artikel 77 Absatz 3 verlangt für QR-Code und Kennung ISO/IEC 15459 „oder gleichwertige Normen“. Alles andere ist Umsetzungshilfe, keine Pflicht.
  • Die EN-Normen 182xx gehören zur Ökodesign-Verordnung. Seit dem 15. Juli 2026 begründen sechs davon eine Konformitätsvermutung für Produktpässe nach der ESPR. Für den Batteriepass sind sie der technische Maßstab, nicht die Rechtsgrundlage.
  • DIN DKE SPEC 99100 ist nicht die Pflichtliste. Verbindlich war sie nie; Zielvorgabe ist die Guidance der Kommission mit 71 Datenpunkten in Version 2.0 vom 15. August 2026. Die SPEC bleibt das kostenlose Nachschlagewerk für Datenstruktur, Definitionen und Zugriffsebenen.
  • Catena-X ist ein Weg, kein Muss. Die Kommission schreibt keine Technologie vor. Die sieben Teilmodelle der Verwaltungsschale lohnen sich, wenn ein Kunde den Datenraum verlangt.
01 · Rechtslage

Welche Norm das Gesetz für den Batteriepass nennt

Bei den Batteriepass Normen lohnt der Blick zuerst ins Gesetz - dort steht weniger, als die Diskussion vermuten lässt. Die Verordnung regelt Inhalt und Anforderungen, nennt aber nur an einer Stelle eine konkrete Norm.

Artikel 77 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1542 verlangt ab dem 18. Februar 2027 für jede LMT-Batterie, jede Industriebatterie über 2 kWh und jede Elektrofahrzeugbatterie eine elektronische Akte, den Batteriepass. Absatz 3 regelt den Zugang über den QR-Code und schreibt im zweiten Satz die einzige Norm vor, die das Gesetz für den Pass beim Namen nennt: „Der QR-Code und die individuelle Kennung entsprechen den ISO/IEC-Normen 15459-1:2014, 15459-2:2015, 15459-3:2014, 15459-4:2014, 15459-5:2014 und 15459-6:2014 oder gleichwertigen Normen.“

Den Rest formuliert die Verordnung als Anforderungen, nicht als Normverweis. Artikel 78 verlangt unter anderem, dass der Pass mit anderen digitalen Produktpässen vollständig interoperabel ist (Buchstabe a), dass die Daten beim verantwortlichen Wirtschaftsakteur gespeichert werden (c), auch nach dessen Ende verfügbar bleiben (e) und dass Authentizität, Zuverlässigkeit und Integrität gesichert sind (g). Was in den Pass gehört, steht in Anhang XIII; wie er registriert wird, in der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 zum DPP-Register.

Verbindlichkeit: vom Gesetz bis zur Spezifikation
  1. EU-Rechtbindend
    • Verordnung (EU) 2023/1542Art. 77, Art. 78, Anhang XIII
    • Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778Betrieb des DPP-Registers
  2. Im Gesetz benannte Normbindend, gleichwertige Normen zulässig
    • ISO/IEC 15459-1 bis -6Art. 77 Abs. 3: Kennung und QR-Code
  3. Auslegung der Kommissionnicht bindend, maßgebliche Zielvorgabe
    • Guidance 71 Datenpunkte, Version 2.015.08.2026, Pflicht je Kategorie
    • EU-FAQ zum Batteriepass1. Ausgabe, September 2026
  4. Harmonisierte Normen (ESPR)Konformitätsvermutung für ESPR-Pässe
    • EN 18216, EN 18219 bis EN 18223Beschluss (EU) 2026/1736
    • EN 18239, EN 18246noch nicht im Amtsblatt zitiert
  5. Spezifikationen und Branchenstandardsfreiwillig
    • DIN DKE SPEC 99100Datenattribute, kostenlos
    • IDTA 02035 / Catena-X7 AAS-Teilmodelle
    • GS1 Digital LinkGTIN und Seriennummer im QR-Link
  6. Recht außerhalb der EUfür den EU-Markt ohne Wirkung
    • GB/T 47591-2026China, empfehlende Norm
11 Dokumente auf 6 Stufen
Je weiter oben, desto verbindlicher. Für den Batteriepass nennt das Gesetz genau eine Normreihe: ISO/IEC 15459 in Art. 77 Abs. 3. Die EN-Normen der Reihe 182xx begründen eine Konformitätsvermutung unter der Ökodesign-Verordnung (ESPR), nicht unter der Batterieverordnung.

Unterhalb des Gesetzes liegt die Auslegung. Die Kommission hat in der Guidance „Digital Batteries Passport - data points by category“ (Version 2.0 vom 15. August 2026) 71 Datenpunkte nummeriert und je Batteriekategorie als Pflicht, optional oder noch nicht anzuwenden markiert. Das Dokument ist ausdrücklich keine verbindliche Position der Kommission, aber die genaueste Zielvorgabe, die es gibt. Ihre FAQ zum Batteriepass vom September 2026 nennt genau diese Kombination als Vorbereitung: die Verordnung plus das Datenpunkte-Dokument.

02 · EN 182xx

Die acht DPP-Normen EN 18216 bis EN 18246

Seit Mai 2026 gibt es europäische Normen für den Digitalen Produktpass. Sie kommen aus der Ökodesign-Welt und sind trotzdem für jeden Batteriepass relevant.

Erarbeitet hat sie das gemeinsame Technische Komitee CEN-CLC/JTC 24 „Digital Product Passport - Framework and System“, dessen Sekretariat DIN führt, auf Grundlage des Normungsauftrags M/604 der Kommission. Am 27. Mai 2026 erschienen sechs Normen: EN 18216, EN 18219, EN 18220, EN 18221, EN 18222 und EN 18223. Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 vom 14. Juli 2026, veröffentlicht am 15. Juli 2026, stehen ihre Fundstellen im Amtsblatt. Zwei weitere Normen zu Zugriffsrechten und Integrität gehören zur Reihe, sind nach Angaben von CEN-CENELEC und der Kommission aber noch nicht zitiert.

NormTitelWas sie regeltStand
EN 18216DatenaustauschprotokolleProtokolle und Formate, mit denen Passdaten zwischen Systemen wandernim Amtsblatt zitiert
EN 18219Eindeutige KennungenKennungen für Produkt, Wirtschaftsakteur und Standort; Modell-, Chargen- oder Einzelebeneim Amtsblatt zitiert
EN 18220DatenträgerDie physische Verbindung zum Pass: Symbologie, Fehlerkorrektur, Druckqualität, Haltbarkeitim Amtsblatt zitiert
EN 18221Datenspeicherung, Archivierung und DatenpersistenzSpeicherung, Versionen, Sicherungen und dauerhafte Verfügbarkeitim Amtsblatt zitiert
EN 18222APIs für Lebenszyklusverwaltung und AuffindbarkeitSchnittstellen zum Finden, Auflösen, Abrufen und Pflegen von Pässenim Amtsblatt zitiert
EN 18223SysteminteroperabilitätSemantische, technische und organisatorische Regeln für den Austauschim Amtsblatt zitiert
EN 18239Zugriffsrechte, Informationssicherheit, VertraulichkeitWer welche Daten sehen darf und wie das durchgesetzt wirdnoch nicht zitiert
EN 18246Datenauthentifizierung, Zuverlässigkeit und IntegritätSchutz gegen Veränderung und Fälschung von Passdatennoch nicht zitiert

Die Konformitätsvermutung gilt für die ESPR, nicht für Artikel 77

Der Beschluss 2026/1736 stützt sich auf die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781. Wer die sechs Normen anwendet, für den wird vermutet, dass sein Produktpass deren Artikel 10 und 11 erfüllt, soweit die Normen diese Anforderungen abdecken. Für Kennung und QR-Code des Batteriepasses bleibt Artikel 77 Absatz 3 der Batterieverordnung maßgeblich. Weil der Batteriepass im selben DPP-Register landet und nach Artikel 78 mit anderen Produktpässen interoperabel sein muss, sind die EN-Normen trotzdem der naheliegende technische Maßstab.

Die Volltexte sind kostenpflichtig; die deutsche Fassung DIN EN 18219 etwa umfasst 68 Seiten. Für Hersteller heißt das: Die Normen sind vor allem eine Prüfliste für die Software, die den Pass erzeugt, und für den Dienstleister, der ihn hostet. Auf das Datenblatt der Batterie wirken sie nicht.

03 · Schichten

Welche Norm welche Schicht des Batteriepasses regelt

Kein Dokument deckt den ganzen Pass ab, außer dem Gesetz selbst. Die Normen teilen sich die Arbeit nach Schichten, so wie es das Battery-Pass-Konsortium schon im Dezember 2023 in seinem „Technical Standard Stack“ skizziert hat.

Welche Quelle welche Schicht des Batteriepasses regelt
SchichtEU-RechtEN 182xxDIN DKE SPEC 99100IDTA 02035 / Catena-XGS1 Digital Link
KennungKernthemaArt. 77 Abs. 3KernthemaEN 18219kein SchwerpunktberührtTeil 1KernthemaGTIN + AI 21
DatenträgerKernthemaArt. 13 Abs. 6, Anh. VI CKernthemaEN 18220kein Schwerpunktkein SchwerpunktKernthemaQR mit Link
Inhalt und DatenmodellKernthemaAnh. XIIIberührtEN 18223KernthemaDatenattributeKernthemaTeile 1-7kein Schwerpunkt
Austausch und APIberührtArt. 78 aKernthemaEN 18216, 18222kein SchwerpunktKernthemaAAS, DatenraumberührtResolver
Speicherung und VerfügbarkeitKernthemaArt. 78 c, eKernthemaEN 18221kein Schwerpunktkein Schwerpunktkein Schwerpunkt
Zugriff und VertraulichkeitKernthemaArt. 78 f, Anh. XIIIberührtEN 18239berührtEbene je Attributkein Schwerpunktkein Schwerpunkt
Integrität und EchtheitKernthemaArt. 78 g, hberührtEN 18246kein Schwerpunktkein Schwerpunktkein Schwerpunkt
RegisterKernthemaDVO 2026/1778berührtEN 18222kein Schwerpunktkein Schwerpunktkein Schwerpunkt
Schichten als Kernthema (von 8)74122
Legende
  • Kernthema
  • berührt
  • kein Schwerpunkt
Eigene Einordnung nach dem Wortlaut der Verordnung, den veröffentlichten Anwendungsbereichen der EN-Normen, der IDTA-Guideline und der GS1-Spezifikation. Die Volltexte der EN-Normen sind kostenpflichtig und hier nicht ausgewertet. Nur das EU-Recht spannt alle acht Schichten auf.

Drei Dinge fallen auf. Erstens überlappen sich EN 18219 und GS1 Digital Link bei Kennung und Datenträger. Das ist kein Widerspruch, sondern die Stelle, an der ein Branchenstandard eine Norm ausfüllt. Zweitens regeln weder die EN-Normen noch GS1, welche Daten in den Pass gehören; das tun Anhang XIII und die Guidance, als Datenmodelle ausformuliert in DIN DKE SPEC 99100 und IDTA 02035. Drittens sind Zugriff und Integrität im Gesetz geregelt, die passenden Normen EN 18239 und EN 18246 aber noch nicht zitiert. Wer heute Zugriffsebenen umsetzt, orientiert sich an Anhang XIII und Artikel 78, nicht an einer harmonisierten Norm.

04 · DIN DKE SPEC 99100

DIN DKE SPEC 99100: was sie ist und was nicht

Die bekannteste Batteriepass-Norm ist streng genommen keine Norm, sondern eine unverbindliche Spezifikation. Die Pflichtfelder legt nicht sie fest, sondern die Datenpunktliste der Kommission.

DIN und DKE haben die DIN DKE SPEC 99100 „Anforderungen an Datenattribute des Batteriepasses“ am 15. Januar 2025 vorgestellt; die Ausgabe trägt das Datum 2025-02 und ist bei DIN Media kostenlos erhältlich. Sie beruht auf der Content Guidance des Battery-Pass-Konsortiums, eines Projekts von elf Organisationen unter Leitung von Systemiq, gefördert vom Bundeswirtschaftsministerium. Die SPEC beschreibt gesetzlich verlangte und freiwillige Attribute: allgemeine Angaben, Materialzusammensetzung, Leistung und Haltbarkeit, Bedingungen der Rohstoffgewinnung und CO₂-Fußabdruck.

Verbindlich war sie nie, denn kein Rechtsakt verweist auf sie. Lange war sie trotzdem die beste verfügbare Liste. Das hat sich im Sommer 2026 geändert: Seit dem 28. Juli gibt es die Guidance der Kommission mit 71 nummerierten Datenpunkten und ihrer Anwendbarkeit je Kategorie, seit dem 15. August in Version 2.0. Wer wissen will, welches Feld zum 18. Februar 2027 Pflicht ist, schlägt dort nach.

FrageMaßgebliche QuelleAnmerkung
Welche Felder sind zum Stichtag Pflicht?Guidance v2.0, 71 DatenpunktePflicht je Kategorie: EV 47, LMT 50, Industrie 32
Was bedeutet ein Attribut genau?DIN DKE SPEC 99100 und GuidanceDie SPEC beschreibt Attribute ausführlicher
Wer darf welches Feld sehen?Anhang XIII, Art. 78; Zuordnung je Attribut in der SPECRechtsakt zu den Zugriffsrechten: Entwurf laut Kommission Oktober oder November 2026
Wie fein muss die Materialzusammensetzung sein?Offen1 % (SPEC) oder 0,1 % (CEN-Entwurf), laut EU-FAQ beide vertretbar
Was ist im Februar 2027 noch nicht auszufüllen?Guidance v2.0Unter anderem CO₂-Angaben und Rezyklatanteile #20 bis #23

Die Kommission zitiert die SPEC selbst

Wie nützlich die SPEC bleibt, zeigt die EU-FAQ vom September 2026: Für die Detailtiefe der Materialzusammensetzung nennt sie die 1-Prozent-Schwelle der DIN SPEC und die 0,1-Prozent-Schwelle eines Entwurfs einer CEN-Spezifikation und hält beide für vertretbar, solange die Angabe mehr ist als ein Chemie-Kürzel wie „LFP“.

Was hinter den 71 Datenpunkten steckt und welche davon öffentlich sind, zeigt der Leitfaden Welche Daten kommen in den Batteriepass?

05 · Kennung

ISO/IEC 15459, EN 18219 und GS1 Digital Link

Bei der Kennung treffen Gesetz, Norm und Branchenstandard direkt aufeinander. Die gute Nachricht: Sie widersprechen sich nicht.

ISO/IEC 15459 schreibt keine bestimmte Nummer vor. Die Normenreihe verlangt, dass eine Kennung von einer registrierten Vergabestelle stammt und weltweit eindeutig ist. GS1 ist eine solche Vergabestelle. Eine serialisierte GTIN, also Modellnummer plus Seriennummer, erfüllt damit Artikel 77 Absatz 3; im GS1 Digital Link stehen beide Nummern als Pfad in der URL des QR-Codes.

EN 18219 legt für den Digitalen Produktpass Grundsätze für Kennungen von Produkten, Wirtschaftsakteuren und Standorten fest: Eindeutigkeit, Dauerhaftigkeit, Syntax, Granularität, Interoperabilität und Offenheit. Produktkennungen sind auf Modell-, Chargen- oder Einzelebene möglich; der Batteriepass braucht die Einzelebene, einen Pass je Batterie. EN 18220 behandelt den Datenträger, nach dem veröffentlichten Anwendungsbereich mit Symbologie, Fehlerkorrektur, Druckqualität, Haltbarkeit und Platzierung. Die Kommission schreibt in ihrer FAQ, Wirtschaftsakteure könnten Kennungen selbst nach einer der Optionen der einschlägigen Normen erzeugen oder einen kommerziellen Dienst nutzen.

Export aus China: zwei Kennungen, eine Prüffrage

China hat 2026 mit GB/T 47591-2026 eine empfehlende nationale Norm für Typschilder, Etiketten und elektronische Kennungen von Traktionsbatterien veröffentlicht. Sie gilt für den chinesischen Markt; die Batterieverordnung verweist nicht auf sie. Für den EU-Markt zählt allein, ob QR-Code und Kennung ISO/IEC 15459 oder einer gleichwertigen Norm entsprechen. Verantwortlich dafür ist der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in der EU in Verkehr bringt, bei Importware also der Einführer.

Wie lang GTIN und Seriennummer sein dürfen und wie die Prüfziffer gerechnet wird, steht in GTIN, Seriennummer und Prüfziffer; die Gestaltungsregeln für den Code selbst im Leitfaden QR-Code auf Batterien ab 2027.

06 · Catena-X

Catena-X Batteriepass: die Verwaltungsschale IDTA 02035

Für die Automobilindustrie gibt es ein eigenes Datenmodell, gebaut auf der Verwaltungsschale (Asset Administration Shell, AAS). Es ist ein Weg zum Batteriepass, kein vorgeschriebener.

Die Industrial Digital Twin Association (IDTA), der Catena-X Automotive Network e. V. und Partner des Battery-Pass-Projekts haben im Februar 2026 die Spezifikation IDTA 02035 „Digital Battery Passport“ veröffentlicht. Sie verteilt die Attribute der DIN DKE SPEC 99100 auf sieben Teilmodelle der Verwaltungsschale. Drei leiten sich aus bestehenden IDTA-Vorlagen ab, eines erweitert die Vorlage für technische Daten, drei stammen aus dem Projekt „BatteryPass made with Germany“. Zu jedem Teilmodell gibt es ein semantisches Aspektmodell nach SAMM, damit dieselben Daten in der IDTA- und in der Catena-X-Welt lesbar sind.

TeilTeilmodellGrundlageEbene
IDTA-02035-1Digital NameplateIDTA-02006je Batterie
IDTA-02035-2Handover DocumentationIDTA-02004je Modell
IDTA-02035-3Product Carbon FootprintIDTA-02023je Modell und Werk
IDTA-02035-4Technical DataIDTA-02003-2-0je Modell
IDTA-02035-5Product ConditionProjekt „BatteryPass“je Batterie
IDTA-02035-6Material CompositionProjekt „BatteryPass“je Modell
IDTA-02035-7CircularityProjekt „BatteryPass“je Modell

Laut IDTA will Catena-X die Teilmodelle in das Release CX-Neptune übernehmen, angekündigt für September 2026. Daneben arbeitet die Global Battery Alliance an einem eigenen Pass auf Basis des UN Transparency Protocol, den sie als interoperabel mit Catena-X beschreibt. Beides sind Rahmen für den Datenaustausch in Lieferketten - keiner von ihnen ersetzt die Pflichten aus Artikel 77.

Wann sich Catena-X lohnt und wann nicht

Die Kommission schreibt keine Technologie vor: „No specific technology, including blockchains, is mandated“, heißt es in ihrer FAQ. Catena-X lohnt sich, wenn ein Kunde den Austausch über den Datenraum verlangt, typischerweise ein Fahrzeughersteller gegenüber seinen Batterie- und Zelllieferanten. Für Hersteller von E-Bike-Akkus, Heimspeichern oder Industriebatterien ohne solche Kunden ist die Verwaltungsschale eine Option für später, keine Voraussetzung für den Stichtag.

07 · Fahrplan

Was bis zum Stichtag noch fehlt

Die Normenlandschaft ist erst 2026 entstanden, und fertig ist sie noch nicht. Drei Bausteine stehen aus; alle drei betreffen Zugriff und Datenmodell, nicht die Kennung.

Vom Konsortialpapier zur Pflicht: der Normen-Fahrplan
  1. 15. Dezember 2023
    Battery Pass: Technical Standard Stack

    Das Konsortium ordnet den Pass in Schichten von der Kennung bis zur Sicherheit.

    erledigt1161 Tage vor dem Stichtag
  2. 15. Januar 2025
    DIN DKE SPEC 99100 vorgestellt

    Datenattribute des Batteriepasses, kostenlos bei DIN Media, Ausgabe 2025-02.

    erledigt764 Tage vor dem Stichtag
  3. 4. März 2026
    IDTA 02035: sieben AAS-Teilmodelle

    IDTA, Catena-X und Battery-Pass-Partner, entlang der DIN DKE SPEC 99100.

    erledigt351 Tage vor dem Stichtag
  4. April 2026
    GB/T 47591-2026 in China

    Typschild, Etikett und elektronische Kennung von Traktionsbatterien.

    erledigt
  5. 27. Mai 2026
    Sechs EN-Normen 182xx veröffentlicht

    CEN-CLC/JTC 24 legt die Grundnormen des Digitalen Produktpasses vor.

    erledigt267 Tage vor dem Stichtag
  6. 15. Juli 2026
    Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736

    Die sechs Normen stehen im Amtsblatt: Konformitätsvermutung unter der ESPR.

    erledigt218 Tage vor dem Stichtag
  7. 17. Juli 2026
    Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778

    Regeln für das DPP-Register, in dem auch Batteriepässe registriert werden.

    erledigt216 Tage vor dem Stichtag
  8. 15. August 2026
    Guidance mit 71 Datenpunkten, Version 2.0

    Pflichtfelder je Batteriekategorie; die unverbindliche SPEC war nie die Pflichtliste.

    erledigt187 Tage vor dem Stichtag
  9. September 2026
    EU-FAQ zum Batteriepass

    Keine Technologie vorgeschrieben, offizielles Datenmodell angekündigt.

    erledigt
  10. September 2026
    Catena-X-Release CX-Neptune

    Laut IDTA sollen die Teilmodelle dort als Anwendungsfall aufgenommen werden.

    angekündigt
  11. ohne Termin
    Rechtsakt zu den Zugriffsrechten

    Entwurf zur Konsultation laut Kommission im Oktober oder November 2026.

    offen
  12. ohne Termin
    EN 18239 und EN 18246 im Amtsblatt

    Zugriffsrechte, Sicherheit und Integrität: noch nicht zitiert.

    offen
  13. ohne Termin
    Semantisches Repository der Kommission

    Offizielles Datenmodell für das Register, angekündigt ohne Datum.

    offen
  14. 18. Februar 2027
    Batteriepass-Pflicht

    LMT-, Industrie- (über 2 kWh) und Elektrofahrzeugbatterien, Art. 77 Abs. 1.

    Stichtag
Die Tage bis zum 18.02.2027 werden aus den Daten berechnet. „Offen“ und „angekündigt“ beschreiben den Stand vom 6. Oktober 2026.

Die Reihenfolge erklärt die Verwirrung am Markt. Die DIN DKE SPEC 99100 war über ein Jahr lang das einzige greifbare Dokument und wurde deshalb als „die Norm“ für den Batteriepass zitiert. Die ersten harmonisierten EN-Normen erschienen 267 Tage vor dem Stichtag, die Guidance der Kommission noch einmal 80 Tage später. Offen sind der Rechtsakt zu den Zugriffsrechten, die Zitierung von EN 18239 und EN 18246 und das semantische Repository der Kommission.

08 · Praxis

Welche Batteriepass-Normen Sie bis Februar 2027 brauchen

Die richtige Auswahl hängt weniger von der Batterie ab als von der Lieferkette, in der Sie stehen.

Ihre LageVerbindlichZusätzlich sinnvollNicht nötig
Hersteller von LMT-, Industrie- oder Speicherbatterien ohne Datenraum-KundenArt. 77 und 78, Anhang XIII, Kennung nach ISO/IEC 15459Guidance v2.0, DIN DKE SPEC 99100 zum Nachschlagen, GS1 Digital LinkCatena-X, Verwaltungsschale
Zulieferer eines FahrzeugherstellersDieselben Pflichten wie obenIDTA 02035 und Catena-X, wenn der Kunde es vertraglich verlangtEin zweites Datenmodell neben dem des Kunden
Einführer von Batterien aus Drittländern, etwa ChinaPass-Verantwortung nach Art. 77 Abs. 4, Kennung nach ISO/IEC 15459Lieferantendaten entlang der 71 Datenpunkte anfordernGB/T 47591 als Ersatz für die EU-Kennung
Software-Anbieter und interne ITArt. 78 Buchst. a bis h, Durchführungsverordnung 2026/1778EN 18216 und EN 18219 bis EN 18223; EN 18239 und EN 18246 beobachten-

Vier Fragen an Ihren Batteriepass-Anbieter

1
Nach welchem System vergebt ihr die Kennung?

Die Antwort muss ISO/IEC 15459 oder eine gleichwertige Norm sein, etwa eine serialisierte GTIN von GS1. Eine beliebige Datenbank-ID reicht nicht.

2
Welche Feldliste liegt zugrunde?

Die Guidance der Kommission mit 71 Datenpunkten in Version 2.0, nicht allein die DIN DKE SPEC 99100.

3
Wie kommen die Pässe ins Register?

Kurzlink je Pass mit höchstens 50 Zeichen, dazu Export oder Schnittstelle für die Registrierung nach der Durchführungsverordnung 2026/1778.

4
Gegen welchen Volltext habt ihr die EN-Normen geprüft?

Ein ehrliches „noch nicht“ ist besser als ein Siegel ohne Prüfung. Zwei der acht Normen stehen noch nicht einmal im Amtsblatt.

Worauf es bei der Auswahl sonst ankommt, steht in Batteriepass-Software: Pflicht, Anforderungen und Auswahl.

09 · In Batteriepasswerk

Welche Normen Batteriepasswerk umsetzt und welche noch nicht

Eine Batteriepass-Software erfüllt Normen nur so weit, wie sie es belegen kann. Deshalb trennen wir, was läuft, von dem, was in Vorbereitung ist.

Kennung nach Artikel 77 Absatz 3
Je Batterie ein GS1-Digital-Link-QR mit 14-stelliger GTIN und Seriennummer; Format und Prüfziffer werden beim Speichern geprüft. Modelle ohne GTIN bekommen nur einen Ersatz-Link. Der ist scanbar, aber keine Kennung nach ISO/IEC 15459, und die QR-Seite sagt das.
ISO/IEC 15459
Feldliste nach der Guidance
Die Readiness-Prüfung misst jedes Modell an den 71 offiziellen EU-Datenpunkten und kennt drei Zustände: erfüllt, fehlt, noch nicht anwendbar. Felder, die zum Stichtag nicht auszufüllen sind, bleiben sichtbar, statt lautlos zu verschwinden.
Guidance v2.0
Register und Schnittstellen
Jeder Pass hat einen registerkonformen Kurzlink mit höchstens 50 Zeichen; Verifizierungsstatus und Mandat führt das Dashboard. Für ERP und MES gibt es die REST-API v1 mit einem OpenAPI-3.1-Vertrag.
DVO 2026/1778 · Art. 78 a
Integrität, die man nachrechnen kann
Jede Version eines Passes bekommt einen SHA-256-Fingerabdruck, der den der Vorversion enthält; täglich wird ein Wurzel-Hash veröffentlicht, der ohne Konto prüfbar ist.
Art. 78 g

Was noch nicht da ist

Den Export als AAS-Teilmodelle für Catena-X bereiten wir vor; heute gibt es ihn nicht. Und wir behaupten keine Konformität mit den EN-Normen 182xx, solange wir sie nicht gegen den Volltext geprüft haben.

Wie der Pass ins EU-Register kommt, erklärt Batteriepass registrieren: das EU-DPP-Register; wie die Hash-Kette funktioniert, Audit-Trail und Datenintegrität im Batteriepass. Die Schnittstellen sind auf der Entwicklerseite dokumentiert, die Einordnung des Batteriepasses in die ESPR im Leitfaden Digitaler Produktpass (DPP).

10 · FAQ

Häufige Fragen zu Normen im Batteriepass

Welche Norm gilt für den Batteriepass?
Rechtlich benannt ist genau eine Normreihe: Artikel 77 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1542 verlangt, dass QR-Code und individuelle Kennung den ISO/IEC-Normen 15459-1 bis -6 oder gleichwertigen Normen entsprechen. Alles andere ist Umsetzungshilfe: die Guidance der Kommission mit 71 Datenpunkten, die harmonisierten EN-Normen der Reihe 182xx zur Ökodesign-Verordnung, die DIN DKE SPEC 99100 und Branchenstandards wie GS1 Digital Link oder die IDTA-Teilmodelle für Catena-X.
Ist die DIN DKE SPEC 99100 Pflicht?
Nein. Die DIN DKE SPEC 99100 ist eine kostenlose Spezifikation von DIN und DKE, entstanden aus den Vorarbeiten des Battery-Pass-Konsortiums, und kein Rechtsakt verweist auf sie. Maßgebliche Liste der Pflichtfelder je Batteriekategorie ist die Guidance der Kommission mit 71 nummerierten Datenpunkten, aktuell in Version 2.0 vom 15. August 2026. Die SPEC bleibt nützlich für die Definition einzelner Attribute und für die Zuordnung zu öffentlichen und eingeschränkten Zugriffsebenen.
Gelten die EN-Normen 18216 bis 18223 auch für den Batteriepass?
Nicht unmittelbar. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 vom 14. Juli 2026 hat sechs Normen der Reihe EN 182xx als harmonisierte Normen zur Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 im Amtsblatt zitiert; die Konformitätsvermutung gilt für deren Artikel 10 und 11. Für Kennung und QR-Code des Batteriepasses bleibt Artikel 77 der Batterieverordnung maßgeblich. Weil Artikel 78 volle Interoperabilität mit anderen digitalen Produktpässen verlangt, sind die EN-Normen trotzdem der naheliegende technische Maßstab.
Brauche ich Catena-X für den Batteriepass?
Nein. Die Kommission schreibt in ihrer FAQ zum Batteriepass keine bestimmte Technologie vor. Catena-X ist ein Datenraum der Automobilindustrie; IDTA, Catena-X und Partner des Battery-Pass-Projekts haben dafür sieben Teilmodelle der Verwaltungsschale veröffentlicht, die Spezifikation IDTA 02035. Sinnvoll ist das, wenn ein Kunde wie ein Fahrzeughersteller den Austausch über Catena-X verlangt. Wer E-Bike-Akkus oder Heimspeicher verkauft, erfüllt die Pflicht auch ohne Datenraum.
Welche Kennung verlangt die Batterieverordnung für den Batteriepass?
Eine individuelle Kennung je Batterie, die der Wirtschaftsakteur zuweist, der die Batterie in Verkehr bringt. QR-Code und Kennung müssen nach Artikel 77 Absatz 3 den ISO/IEC-Normen 15459-1 bis -6 oder gleichwertigen Normen entsprechen. In der Praxis ist das häufig eine serialisierte GTIN: GS1 ist eine Vergabestelle nach ISO/IEC 15459, und der GS1 Digital Link schreibt GTIN und Seriennummer in die URL des QR-Codes.
Gibt es ein offizielles EU-Datenmodell für den Batteriepass?
Noch nicht als fertiges Dokument. Die Kommission hat in ihrer FAQ vom September 2026 ein semantisches Repository angekündigt, das die rechtlichen Anforderungen in die technische Struktur des DPP-Registers übersetzt, nennt aber kein Datum. Bis dahin sind die Verordnung mit Anhang XIII und die Guidance mit 71 Datenpunkten die Grundlage. DIN DKE SPEC 99100 und die IDTA-Teilmodelle sind Datenmodelle, die darauf aufbauen.
11 · Quellen

Quellen & Weiterlesen

Normen geordnet, Pflicht geklärt

Ob Ihre Batterie zum Stichtag einen Pass braucht, klärt der Check

Fünf Fragen, keine Anmeldung: Der kostenlose Pflicht-Check sagt Ihnen, ob Ihre Batterien ab dem 18. Februar 2027 einen Pass brauchen und für welche Ihrer Kategorien er gilt - Ergebnis als PDF.