Batteriepass-Normen: welche Norm wirklich gilt
Wer nach der Norm für den Batteriepass sucht, findet ein Dutzend Kürzel: DIN DKE SPEC 99100, EN 18219, GS1 Digital Link, IDTA 02035, Catena-X. Rechtlich benannt ist davon genau eine Normreihe. Dieser Leitfaden ordnet alle Batteriepass-Normen nach Verbindlichkeit und nach der Schicht des Passes, die sie regeln.
- Das Gesetz nennt genau eine Normreihe. Artikel 77 Absatz 3 verlangt für QR-Code und Kennung ISO/IEC 15459 „oder gleichwertige Normen“. Alles andere ist Umsetzungshilfe, keine Pflicht.
- Die EN-Normen 182xx gehören zur Ökodesign-Verordnung. Seit dem 15. Juli 2026 begründen sechs davon eine Konformitätsvermutung für Produktpässe nach der ESPR. Für den Batteriepass sind sie der technische Maßstab, nicht die Rechtsgrundlage.
- DIN DKE SPEC 99100 ist nicht die Pflichtliste. Verbindlich war sie nie; Zielvorgabe ist die Guidance der Kommission mit 71 Datenpunkten in Version 2.0 vom 15. August 2026. Die SPEC bleibt das kostenlose Nachschlagewerk für Datenstruktur, Definitionen und Zugriffsebenen.
- Catena-X ist ein Weg, kein Muss. Die Kommission schreibt keine Technologie vor. Die sieben Teilmodelle der Verwaltungsschale lohnen sich, wenn ein Kunde den Datenraum verlangt.
Welche Norm das Gesetz für den Batteriepass nennt
Bei den Batteriepass Normen lohnt der Blick zuerst ins Gesetz - dort steht weniger, als die Diskussion vermuten lässt. Die Verordnung regelt Inhalt und Anforderungen, nennt aber nur an einer Stelle eine konkrete Norm.
Artikel 77 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/1542 verlangt ab dem 18. Februar 2027 für jede LMT-Batterie, jede Industriebatterie über 2 kWh und jede Elektrofahrzeugbatterie eine elektronische Akte, den Batteriepass. Absatz 3 regelt den Zugang über den QR-Code und schreibt im zweiten Satz die einzige Norm vor, die das Gesetz für den Pass beim Namen nennt: „Der QR-Code und die individuelle Kennung entsprechen den ISO/IEC-Normen 15459-1:2014, 15459-2:2015, 15459-3:2014, 15459-4:2014, 15459-5:2014 und 15459-6:2014 oder gleichwertigen Normen.“
Den Rest formuliert die Verordnung als Anforderungen, nicht als Normverweis. Artikel 78 verlangt unter anderem, dass der Pass mit anderen digitalen Produktpässen vollständig interoperabel ist (Buchstabe a), dass die Daten beim verantwortlichen Wirtschaftsakteur gespeichert werden (c), auch nach dessen Ende verfügbar bleiben (e) und dass Authentizität, Zuverlässigkeit und Integrität gesichert sind (g). Was in den Pass gehört, steht in Anhang XIII; wie er registriert wird, in der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778 zum DPP-Register.
- EU-Rechtbindend
- Verordnung (EU) 2023/1542Art. 77, Art. 78, Anhang XIII
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778Betrieb des DPP-Registers
- Im Gesetz benannte Normbindend, gleichwertige Normen zulässig
- ISO/IEC 15459-1 bis -6Art. 77 Abs. 3: Kennung und QR-Code
- Auslegung der Kommissionnicht bindend, maßgebliche Zielvorgabe
- Guidance 71 Datenpunkte, Version 2.015.08.2026, Pflicht je Kategorie
- EU-FAQ zum Batteriepass1. Ausgabe, September 2026
- Harmonisierte Normen (ESPR)Konformitätsvermutung für ESPR-Pässe
- EN 18216, EN 18219 bis EN 18223Beschluss (EU) 2026/1736
- EN 18239, EN 18246noch nicht im Amtsblatt zitiert
- Spezifikationen und Branchenstandardsfreiwillig
- DIN DKE SPEC 99100Datenattribute, kostenlos
- IDTA 02035 / Catena-X7 AAS-Teilmodelle
- GS1 Digital LinkGTIN und Seriennummer im QR-Link
- Recht außerhalb der EUfür den EU-Markt ohne Wirkung
- GB/T 47591-2026China, empfehlende Norm
Unterhalb des Gesetzes liegt die Auslegung. Die Kommission hat in der Guidance „Digital Batteries Passport - data points by category“ (Version 2.0 vom 15. August 2026) 71 Datenpunkte nummeriert und je Batteriekategorie als Pflicht, optional oder noch nicht anzuwenden markiert. Das Dokument ist ausdrücklich keine verbindliche Position der Kommission, aber die genaueste Zielvorgabe, die es gibt. Ihre FAQ zum Batteriepass vom September 2026 nennt genau diese Kombination als Vorbereitung: die Verordnung plus das Datenpunkte-Dokument.
Norm heißt nicht Pflicht
Europäische Normen sind grundsätzlich freiwillig. Verbindlich wird eine Norm nur, wenn ein Rechtsakt sie vorschreibt - so wie Artikel 77 Absatz 3 bei ISO/IEC 15459. Eine im Amtsblatt zitierte harmonisierte Norm wirkt anders: Wer sie anwendet, für den wird vermutet, dass er die Anforderungen des jeweiligen Rechtsakts erfüllt. Wer sie nicht anwendet, muss die Erfüllung auf anderem Weg belegen.
Die acht DPP-Normen EN 18216 bis EN 18246
Seit Mai 2026 gibt es europäische Normen für den Digitalen Produktpass. Sie kommen aus der Ökodesign-Welt und sind trotzdem für jeden Batteriepass relevant.
Erarbeitet hat sie das gemeinsame Technische Komitee CEN-CLC/JTC 24 „Digital Product Passport - Framework and System“, dessen Sekretariat DIN führt, auf Grundlage des Normungsauftrags M/604 der Kommission. Am 27. Mai 2026 erschienen sechs Normen: EN 18216, EN 18219, EN 18220, EN 18221, EN 18222 und EN 18223. Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 vom 14. Juli 2026, veröffentlicht am 15. Juli 2026, stehen ihre Fundstellen im Amtsblatt. Zwei weitere Normen zu Zugriffsrechten und Integrität gehören zur Reihe, sind nach Angaben von CEN-CENELEC und der Kommission aber noch nicht zitiert.
| Norm | Titel | Was sie regelt | Stand |
|---|---|---|---|
| EN 18216 | Datenaustauschprotokolle | Protokolle und Formate, mit denen Passdaten zwischen Systemen wandern | im Amtsblatt zitiert |
| EN 18219 | Eindeutige Kennungen | Kennungen für Produkt, Wirtschaftsakteur und Standort; Modell-, Chargen- oder Einzelebene | im Amtsblatt zitiert |
| EN 18220 | Datenträger | Die physische Verbindung zum Pass: Symbologie, Fehlerkorrektur, Druckqualität, Haltbarkeit | im Amtsblatt zitiert |
| EN 18221 | Datenspeicherung, Archivierung und Datenpersistenz | Speicherung, Versionen, Sicherungen und dauerhafte Verfügbarkeit | im Amtsblatt zitiert |
| EN 18222 | APIs für Lebenszyklusverwaltung und Auffindbarkeit | Schnittstellen zum Finden, Auflösen, Abrufen und Pflegen von Pässen | im Amtsblatt zitiert |
| EN 18223 | Systeminteroperabilität | Semantische, technische und organisatorische Regeln für den Austausch | im Amtsblatt zitiert |
| EN 18239 | Zugriffsrechte, Informationssicherheit, Vertraulichkeit | Wer welche Daten sehen darf und wie das durchgesetzt wird | noch nicht zitiert |
| EN 18246 | Datenauthentifizierung, Zuverlässigkeit und Integrität | Schutz gegen Veränderung und Fälschung von Passdaten | noch nicht zitiert |
Die Konformitätsvermutung gilt für die ESPR, nicht für Artikel 77
Der Beschluss 2026/1736 stützt sich auf die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781. Wer die sechs Normen anwendet, für den wird vermutet, dass sein Produktpass deren Artikel 10 und 11 erfüllt, soweit die Normen diese Anforderungen abdecken. Für Kennung und QR-Code des Batteriepasses bleibt Artikel 77 Absatz 3 der Batterieverordnung maßgeblich. Weil der Batteriepass im selben DPP-Register landet und nach Artikel 78 mit anderen Produktpässen interoperabel sein muss, sind die EN-Normen trotzdem der naheliegende technische Maßstab.
Die Volltexte sind kostenpflichtig; die deutsche Fassung DIN EN 18219 etwa umfasst 68 Seiten. Für Hersteller heißt das: Die Normen sind vor allem eine Prüfliste für die Software, die den Pass erzeugt, und für den Dienstleister, der ihn hostet. Auf das Datenblatt der Batterie wirken sie nicht.
Welche Norm welche Schicht des Batteriepasses regelt
Kein Dokument deckt den ganzen Pass ab, außer dem Gesetz selbst. Die Normen teilen sich die Arbeit nach Schichten, so wie es das Battery-Pass-Konsortium schon im Dezember 2023 in seinem „Technical Standard Stack“ skizziert hat.
| Schicht | EU-Recht | EN 182xx | DIN DKE SPEC 99100 | IDTA 02035 / Catena-X | GS1 Digital Link |
|---|---|---|---|---|---|
| Kennung | KernthemaArt. 77 Abs. 3 | KernthemaEN 18219 | kein Schwerpunkt | berührtTeil 1 | KernthemaGTIN + AI 21 |
| Datenträger | KernthemaArt. 13 Abs. 6, Anh. VI C | KernthemaEN 18220 | kein Schwerpunkt | kein Schwerpunkt | KernthemaQR mit Link |
| Inhalt und Datenmodell | KernthemaAnh. XIII | berührtEN 18223 | KernthemaDatenattribute | KernthemaTeile 1-7 | kein Schwerpunkt |
| Austausch und API | berührtArt. 78 a | KernthemaEN 18216, 18222 | kein Schwerpunkt | KernthemaAAS, Datenraum | berührtResolver |
| Speicherung und Verfügbarkeit | KernthemaArt. 78 c, e | KernthemaEN 18221 | kein Schwerpunkt | kein Schwerpunkt | kein Schwerpunkt |
| Zugriff und Vertraulichkeit | KernthemaArt. 78 f, Anh. XIII | berührtEN 18239 | berührtEbene je Attribut | kein Schwerpunkt | kein Schwerpunkt |
| Integrität und Echtheit | KernthemaArt. 78 g, h | berührtEN 18246 | kein Schwerpunkt | kein Schwerpunkt | kein Schwerpunkt |
| Register | KernthemaDVO 2026/1778 | berührtEN 18222 | kein Schwerpunkt | kein Schwerpunkt | kein Schwerpunkt |
| Schichten als Kernthema (von 8) | 7 | 4 | 1 | 2 | 2 |
- Kernthema
- berührt
- kein Schwerpunkt
Drei Dinge fallen auf. Erstens überlappen sich EN 18219 und GS1 Digital Link bei Kennung und Datenträger. Das ist kein Widerspruch, sondern die Stelle, an der ein Branchenstandard eine Norm ausfüllt. Zweitens regeln weder die EN-Normen noch GS1, welche Daten in den Pass gehören; das tun Anhang XIII und die Guidance, als Datenmodelle ausformuliert in DIN DKE SPEC 99100 und IDTA 02035. Drittens sind Zugriff und Integrität im Gesetz geregelt, die passenden Normen EN 18239 und EN 18246 aber noch nicht zitiert. Wer heute Zugriffsebenen umsetzt, orientiert sich an Anhang XIII und Artikel 78, nicht an einer harmonisierten Norm.
DIN DKE SPEC 99100: was sie ist und was nicht
Die bekannteste Batteriepass-Norm ist streng genommen keine Norm, sondern eine unverbindliche Spezifikation. Die Pflichtfelder legt nicht sie fest, sondern die Datenpunktliste der Kommission.
DIN und DKE haben die DIN DKE SPEC 99100 „Anforderungen an Datenattribute des Batteriepasses“ am 15. Januar 2025 vorgestellt; die Ausgabe trägt das Datum 2025-02 und ist bei DIN Media kostenlos erhältlich. Sie beruht auf der Content Guidance des Battery-Pass-Konsortiums, eines Projekts von elf Organisationen unter Leitung von Systemiq, gefördert vom Bundeswirtschaftsministerium. Die SPEC beschreibt gesetzlich verlangte und freiwillige Attribute: allgemeine Angaben, Materialzusammensetzung, Leistung und Haltbarkeit, Bedingungen der Rohstoffgewinnung und CO₂-Fußabdruck.
Verbindlich war sie nie, denn kein Rechtsakt verweist auf sie. Lange war sie trotzdem die beste verfügbare Liste. Das hat sich im Sommer 2026 geändert: Seit dem 28. Juli gibt es die Guidance der Kommission mit 71 nummerierten Datenpunkten und ihrer Anwendbarkeit je Kategorie, seit dem 15. August in Version 2.0. Wer wissen will, welches Feld zum 18. Februar 2027 Pflicht ist, schlägt dort nach.
| Frage | Maßgebliche Quelle | Anmerkung |
|---|---|---|
| Welche Felder sind zum Stichtag Pflicht? | Guidance v2.0, 71 Datenpunkte | Pflicht je Kategorie: EV 47, LMT 50, Industrie 32 |
| Was bedeutet ein Attribut genau? | DIN DKE SPEC 99100 und Guidance | Die SPEC beschreibt Attribute ausführlicher |
| Wer darf welches Feld sehen? | Anhang XIII, Art. 78; Zuordnung je Attribut in der SPEC | Rechtsakt zu den Zugriffsrechten: Entwurf laut Kommission Oktober oder November 2026 |
| Wie fein muss die Materialzusammensetzung sein? | Offen | 1 % (SPEC) oder 0,1 % (CEN-Entwurf), laut EU-FAQ beide vertretbar |
| Was ist im Februar 2027 noch nicht auszufüllen? | Guidance v2.0 | Unter anderem CO₂-Angaben und Rezyklatanteile #20 bis #23 |
Die Kommission zitiert die SPEC selbst
Wie nützlich die SPEC bleibt, zeigt die EU-FAQ vom September 2026: Für die Detailtiefe der Materialzusammensetzung nennt sie die 1-Prozent-Schwelle der DIN SPEC und die 0,1-Prozent-Schwelle eines Entwurfs einer CEN-Spezifikation und hält beide für vertretbar, solange die Angabe mehr ist als ein Chemie-Kürzel wie „LFP“.
Was hinter den 71 Datenpunkten steckt und welche davon öffentlich sind, zeigt der Leitfaden Welche Daten kommen in den Batteriepass?
ISO/IEC 15459, EN 18219 und GS1 Digital Link
Bei der Kennung treffen Gesetz, Norm und Branchenstandard direkt aufeinander. Die gute Nachricht: Sie widersprechen sich nicht.
ISO/IEC 15459 schreibt keine bestimmte Nummer vor. Die Normenreihe verlangt, dass eine Kennung von einer registrierten Vergabestelle stammt und weltweit eindeutig ist. GS1 ist eine solche Vergabestelle. Eine serialisierte GTIN, also Modellnummer plus Seriennummer, erfüllt damit Artikel 77 Absatz 3; im GS1 Digital Link stehen beide Nummern als Pfad in der URL des QR-Codes.
EN 18219 legt für den Digitalen Produktpass Grundsätze für Kennungen von Produkten, Wirtschaftsakteuren und Standorten fest: Eindeutigkeit, Dauerhaftigkeit, Syntax, Granularität, Interoperabilität und Offenheit. Produktkennungen sind auf Modell-, Chargen- oder Einzelebene möglich; der Batteriepass braucht die Einzelebene, einen Pass je Batterie. EN 18220 behandelt den Datenträger, nach dem veröffentlichten Anwendungsbereich mit Symbologie, Fehlerkorrektur, Druckqualität, Haltbarkeit und Platzierung. Die Kommission schreibt in ihrer FAQ, Wirtschaftsakteure könnten Kennungen selbst nach einer der Optionen der einschlägigen Normen erzeugen oder einen kommerziellen Dienst nutzen.
Export aus China: zwei Kennungen, eine Prüffrage
China hat 2026 mit GB/T 47591-2026 eine empfehlende nationale Norm für Typschilder, Etiketten und elektronische Kennungen von Traktionsbatterien veröffentlicht. Sie gilt für den chinesischen Markt; die Batterieverordnung verweist nicht auf sie. Für den EU-Markt zählt allein, ob QR-Code und Kennung ISO/IEC 15459 oder einer gleichwertigen Norm entsprechen. Verantwortlich dafür ist der Wirtschaftsakteur, der die Batterie in der EU in Verkehr bringt, bei Importware also der Einführer.
Wie lang GTIN und Seriennummer sein dürfen und wie die Prüfziffer gerechnet wird, steht in GTIN, Seriennummer und Prüfziffer; die Gestaltungsregeln für den Code selbst im Leitfaden QR-Code auf Batterien ab 2027.
Catena-X Batteriepass: die Verwaltungsschale IDTA 02035
Für die Automobilindustrie gibt es ein eigenes Datenmodell, gebaut auf der Verwaltungsschale (Asset Administration Shell, AAS). Es ist ein Weg zum Batteriepass, kein vorgeschriebener.
Die Industrial Digital Twin Association (IDTA), der Catena-X Automotive Network e. V. und Partner des Battery-Pass-Projekts haben im Februar 2026 die Spezifikation IDTA 02035 „Digital Battery Passport“ veröffentlicht. Sie verteilt die Attribute der DIN DKE SPEC 99100 auf sieben Teilmodelle der Verwaltungsschale. Drei leiten sich aus bestehenden IDTA-Vorlagen ab, eines erweitert die Vorlage für technische Daten, drei stammen aus dem Projekt „BatteryPass made with Germany“. Zu jedem Teilmodell gibt es ein semantisches Aspektmodell nach SAMM, damit dieselben Daten in der IDTA- und in der Catena-X-Welt lesbar sind.
| Teil | Teilmodell | Grundlage | Ebene |
|---|---|---|---|
| IDTA-02035-1 | Digital Nameplate | IDTA-02006 | je Batterie |
| IDTA-02035-2 | Handover Documentation | IDTA-02004 | je Modell |
| IDTA-02035-3 | Product Carbon Footprint | IDTA-02023 | je Modell und Werk |
| IDTA-02035-4 | Technical Data | IDTA-02003-2-0 | je Modell |
| IDTA-02035-5 | Product Condition | Projekt „BatteryPass“ | je Batterie |
| IDTA-02035-6 | Material Composition | Projekt „BatteryPass“ | je Modell |
| IDTA-02035-7 | Circularity | Projekt „BatteryPass“ | je Modell |
Laut IDTA will Catena-X die Teilmodelle in das Release CX-Neptune übernehmen, angekündigt für September 2026. Daneben arbeitet die Global Battery Alliance an einem eigenen Pass auf Basis des UN Transparency Protocol, den sie als interoperabel mit Catena-X beschreibt. Beides sind Rahmen für den Datenaustausch in Lieferketten - keiner von ihnen ersetzt die Pflichten aus Artikel 77.
Wann sich Catena-X lohnt und wann nicht
Die Kommission schreibt keine Technologie vor: „No specific technology, including blockchains, is mandated“, heißt es in ihrer FAQ. Catena-X lohnt sich, wenn ein Kunde den Austausch über den Datenraum verlangt, typischerweise ein Fahrzeughersteller gegenüber seinen Batterie- und Zelllieferanten. Für Hersteller von E-Bike-Akkus, Heimspeichern oder Industriebatterien ohne solche Kunden ist die Verwaltungsschale eine Option für später, keine Voraussetzung für den Stichtag.
Was bis zum Stichtag noch fehlt
Die Normenlandschaft ist erst 2026 entstanden, und fertig ist sie noch nicht. Drei Bausteine stehen aus; alle drei betreffen Zugriff und Datenmodell, nicht die Kennung.
- 15. Dezember 2023Battery Pass: Technical Standard Stack
Das Konsortium ordnet den Pass in Schichten von der Kennung bis zur Sicherheit.
- 15. Januar 2025DIN DKE SPEC 99100 vorgestellt
Datenattribute des Batteriepasses, kostenlos bei DIN Media, Ausgabe 2025-02.
- 4. März 2026IDTA 02035: sieben AAS-Teilmodelle
IDTA, Catena-X und Battery-Pass-Partner, entlang der DIN DKE SPEC 99100.
- April 2026GB/T 47591-2026 in China
Typschild, Etikett und elektronische Kennung von Traktionsbatterien.
- 27. Mai 2026Sechs EN-Normen 182xx veröffentlicht
CEN-CLC/JTC 24 legt die Grundnormen des Digitalen Produktpasses vor.
- 15. Juli 2026Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736
Die sechs Normen stehen im Amtsblatt: Konformitätsvermutung unter der ESPR.
- 17. Juli 2026Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778
Regeln für das DPP-Register, in dem auch Batteriepässe registriert werden.
- 15. August 2026Guidance mit 71 Datenpunkten, Version 2.0
Pflichtfelder je Batteriekategorie; die unverbindliche SPEC war nie die Pflichtliste.
- September 2026EU-FAQ zum Batteriepass
Keine Technologie vorgeschrieben, offizielles Datenmodell angekündigt.
- September 2026Catena-X-Release CX-Neptune
Laut IDTA sollen die Teilmodelle dort als Anwendungsfall aufgenommen werden.
- ohne TerminRechtsakt zu den Zugriffsrechten
Entwurf zur Konsultation laut Kommission im Oktober oder November 2026.
- ohne TerminEN 18239 und EN 18246 im Amtsblatt
Zugriffsrechte, Sicherheit und Integrität: noch nicht zitiert.
- ohne TerminSemantisches Repository der Kommission
Offizielles Datenmodell für das Register, angekündigt ohne Datum.
- 18. Februar 2027Batteriepass-Pflicht
LMT-, Industrie- (über 2 kWh) und Elektrofahrzeugbatterien, Art. 77 Abs. 1.
Die Reihenfolge erklärt die Verwirrung am Markt. Die DIN DKE SPEC 99100 war über ein Jahr lang das einzige greifbare Dokument und wurde deshalb als „die Norm“ für den Batteriepass zitiert. Die ersten harmonisierten EN-Normen erschienen 267 Tage vor dem Stichtag, die Guidance der Kommission noch einmal 80 Tage später. Offen sind der Rechtsakt zu den Zugriffsrechten, die Zitierung von EN 18239 und EN 18246 und das semantische Repository der Kommission.
Welche Batteriepass-Normen Sie bis Februar 2027 brauchen
Die richtige Auswahl hängt weniger von der Batterie ab als von der Lieferkette, in der Sie stehen.
| Ihre Lage | Verbindlich | Zusätzlich sinnvoll | Nicht nötig |
|---|---|---|---|
| Hersteller von LMT-, Industrie- oder Speicherbatterien ohne Datenraum-Kunden | Art. 77 und 78, Anhang XIII, Kennung nach ISO/IEC 15459 | Guidance v2.0, DIN DKE SPEC 99100 zum Nachschlagen, GS1 Digital Link | Catena-X, Verwaltungsschale |
| Zulieferer eines Fahrzeugherstellers | Dieselben Pflichten wie oben | IDTA 02035 und Catena-X, wenn der Kunde es vertraglich verlangt | Ein zweites Datenmodell neben dem des Kunden |
| Einführer von Batterien aus Drittländern, etwa China | Pass-Verantwortung nach Art. 77 Abs. 4, Kennung nach ISO/IEC 15459 | Lieferantendaten entlang der 71 Datenpunkte anfordern | GB/T 47591 als Ersatz für die EU-Kennung |
| Software-Anbieter und interne IT | Art. 78 Buchst. a bis h, Durchführungsverordnung 2026/1778 | EN 18216 und EN 18219 bis EN 18223; EN 18239 und EN 18246 beobachten | - |
Vier Fragen an Ihren Batteriepass-Anbieter
Die Antwort muss ISO/IEC 15459 oder eine gleichwertige Norm sein, etwa eine serialisierte GTIN von GS1. Eine beliebige Datenbank-ID reicht nicht.
Die Guidance der Kommission mit 71 Datenpunkten in Version 2.0, nicht allein die DIN DKE SPEC 99100.
Kurzlink je Pass mit höchstens 50 Zeichen, dazu Export oder Schnittstelle für die Registrierung nach der Durchführungsverordnung 2026/1778.
Ein ehrliches „noch nicht“ ist besser als ein Siegel ohne Prüfung. Zwei der acht Normen stehen noch nicht einmal im Amtsblatt.
Worauf es bei der Auswahl sonst ankommt, steht in Batteriepass-Software: Pflicht, Anforderungen und Auswahl.
Welche Normen Batteriepasswerk umsetzt und welche noch nicht
Eine Batteriepass-Software erfüllt Normen nur so weit, wie sie es belegen kann. Deshalb trennen wir, was läuft, von dem, was in Vorbereitung ist.
Was noch nicht da ist
Den Export als AAS-Teilmodelle für Catena-X bereiten wir vor; heute gibt es ihn nicht. Und wir behaupten keine Konformität mit den EN-Normen 182xx, solange wir sie nicht gegen den Volltext geprüft haben.
Wie der Pass ins EU-Register kommt, erklärt Batteriepass registrieren: das EU-DPP-Register; wie die Hash-Kette funktioniert, Audit-Trail und Datenintegrität im Batteriepass. Die Schnittstellen sind auf der Entwicklerseite dokumentiert, die Einordnung des Batteriepasses in die ESPR im Leitfaden Digitaler Produktpass (DPP).
Häufige Fragen zu Normen im Batteriepass
Welche Norm gilt für den Batteriepass?
Ist die DIN DKE SPEC 99100 Pflicht?
Gelten die EN-Normen 18216 bis 18223 auch für den Batteriepass?
Brauche ich Catena-X für den Batteriepass?
Welche Kennung verlangt die Batterieverordnung für den Batteriepass?
Gibt es ein offizielles EU-Datenmodell für den Batteriepass?
Quellen & Weiterlesen
Ob Ihre Batterie zum Stichtag einen Pass braucht, klärt der Check
Fünf Fragen, keine Anmeldung: Der kostenlose Pflicht-Check sagt Ihnen, ob Ihre Batterien ab dem 18. Februar 2027 einen Pass brauchen und für welche Ihrer Kategorien er gilt - Ergebnis als PDF.